Neu in unserem Angebot ist ein info-Flyer zum Thema: Trennung / Scheidung – Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, der hier zum download bereitgestellt ist:
vortragsflyer trennung scheidung folgen 09-11-rv (2)
Neu in unserem Angebot ist ein info-Flyer zum Thema: Trennung / Scheidung – Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, der hier zum download bereitgestellt ist:
vortragsflyer trennung scheidung folgen 09-11-rv (2)
Der Bayerische Rundfunk hat hierzu einen Schwerpunkt gesetzt. Hier kann man sich den Überblick auf hierzu auf den Seiten des Senders verschaffen.
Die bereits gelaufenen Sendungen waren sehr interessant. Wie es bei dem BR üblich ist, wird dieser Schwerpunkt auch im Internet begleitet.
Die Auftaktsendung: Erbfall – Stresstest für die Familienbande gibt es hier als podcast zum Nachhören.
Weitere Informationen zum Vererben hat der Sender hier bereitgestellt. Ein Interview mit Tanja Ziegler und Karin Baur von der Stiftung Finanztest ist da zu finden. Grundsätzliches zum Testament gibt es hier. Was bei einer Immobilie beachtet werden muss, hat die online-Redaktion des Senders hier zusammengestellt.
Die Sendung zum Thema „Unternehmensnachfolge“ gibt es ebenfalls als podcast.
Eine Übersicht über die gesetzliche Erbfolge gibt das Verbrauchermagazin von B5 aktuell in der Sendung vom letzten Sonntag, die ebenfalls als podcast bereitgehalten wird. Hier gibt es auch Hinweise zum Pflichtteilsrecht.
Den Beitrag im Bayerischen Fernsehen in der Sendung „Geld und Leben“ zum Pflichtteil kann man hier noch mal ansehen.
Auf Einladung des ISUV/VDU e.V. – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht finden ab Januar 2010 wieder Themenabende mit familienrechtlichen Fragestellungen in Sigmaringen statt.
Die Termine sind jetzt zwischenzeitlich für das erste Quartal 2010 abgestimmt:
Die Themenabende finden immer um 19:30 Uhr im Haus am Riedbaum (Soldatenheim) in der Binger Straße 7 statt. Der Eintritt ist frei.
Wie regelt man die Scheidungsfolgen mit entsprechenden Vereinbarungen – was ist Inhalt, wie ist das Verfahren. Hierzu findet am Mittwoch, den 28.1o.2009 ein Vortragsabend in Ravensburg statt.
Auf Einladung des ISUV e.V. diskutiere ich ab 19:30 Uhr im Gasthaus Mohren in Ravensburg mit dem interessierten Publikum zu den Fragen rund um die Scheidungsfolgenvereinbarung sowie zur Mediation.
Wenn der Himmel voller Geigen hängt – und für beide klar ist, dass sie den Rest ihres Lebens miteinander verbringen wollen, dann sind die Gedanken meist nicht bei so weltlichen Angelegenheiten wie einem Ehevertrag.
Und doch empfiehlt es sich, schon bei der Eheschließung sich hierüber Gedanken zu machen. Denn Verträge macht man, wenn man sich verträgt.
Nachdem der Vortragsabend zum Thema „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ sehr erfolgreich verlaufen ist, bleiben doch noch einige Fragen stehen.
Die Erstellung einer Patientenverfügung ist hier nach wie vor noch die Ausnahme. Doch was sind die Gründe hierfür? Ich habe hier eine Umfrage platziert – und bis auf die Antworten gespannt.
Bei Betrachtung der Entwicklung hierzu in den Vereinigten Staaten lässt sich solches durchaus vermuten.
Weitergehende Gedanken habe ich hier im Steinbeis-Blog veröffentlicht:
Ist das wirklich ein ernsthaftes Betätigungsfeld für die Mediation?
Ob das geht oder nicht oder gegebenenfalls wie – dazu habe ich im Steinbeis-blog ein paar Gedanken veröffentlicht – mit einem link zu einer wissenschaftlichen Untersuchung hierzu.
Zum gestrigen Vortragsabend in Hohentengen habe ich den Infoflyer hier zum download bereitgestellt:
Dieser Eindruck entsteht, wenn man den Agenturmeldungen, wonach die zukünftige Regierungskoalition den Kinderfreibetrag auf EUR 8000.00 anheben will, Glauben schenkt.
Oder haben die Verhandlungsführer schlichtweg vergessen, was nach zähem Ringen als großer Erfolg der Unterhaltsrechtsreform 2008 gefeiert worden war, nämlich die Einführung eines gesetzlichen Mindestunterhalts, der sich an eben dem Kinderfreibetrag orientiert.
Zu lesen ist das Ganze im § 1612a BGB
Demnach ist für die Altersstufe 0 bis 6 ein Mindestunterhalt vom 87 %, vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein solcher vom 100 % und für die dritte Altersstufe ein Mindestunterhalt von 117 % eines zwölftels des doppelten Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. VI S.1 des Einkommensteuergesetzes normiert.
Der Kinderfreibetrag beträgt derzeit EUR 1932,00.Wenn man davon ausgeht, dass die potentiellen Koalitionäre nicht nur den Kinderfreibetrag, wie er in § 32 VI S.1 eine Legaldefinition erfahren hat im Auge hatten, sondern auch den Freibetrag für Erziehung, Ausbildung und Betreuung in Höhe von EUR 1080,00 hinzugerechnet haben und darüber hinaus auch noch die Verdoppelung für Ehegatten nach Satz 2 mit eingerechnet haben, bleibt trotzdem eine Erhöhung von ungefähr einem Drittel (Von 1932 + 1080 = 3012, das Doppelte hiervon sind EUR 6024,00) übrig.
Das freut die Kinder – und macht den Mangelfall zum Regelfall.
Oder aber – es war alles gar nicht so gemeint. Man darf gespannt sein.