Familienbildnis mit Katze

3 02 2010

Das ist der Titel des Hörspiels von Eugen Ruge.

Das Spiel schildert die Geschichte(n) einer Trennung und Scheidung, der Schmerzen und Verwundungen und der (Nicht-)Aufarbeitung dieses Einschnittes. Beeindruckend aber auch verstörend ist die Sprachlosigkeit, die hier beredt zu Wort kommt, das meint hier: das wortreiche Nichtverstehen der Familiengeschichte nach der Trennung.

Ein absolut hörenswertes Stück, mit Ulrike Krumbiegel, Sylvester Groth, Franz Hartwig, Jirka Zett. Regie führte Gabriele Bigott. Die Produktion stammt vom rbb.

Gesendet wurde das Hörspiel am Sonntag, den 31.01.2010 auf Bayern2Radio.





Nichteheliche Lebensgemeinschaften in Baden-Württemberg

3 02 2010

Für das Jahr 2008 hat das Statistische Landesamt entsprechende Zahlen veröffentlicht, die hier nachgelesen werden können:

Demzufolge gab es hier 212.000 nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder, dies entspricht einem Anteil von 4,2 %. In 74.000 nichtehelichen Lebensgemeinschaften lebten auch Kinder, wobei hier sowohl gemeinschaftliche Kinder wie auch Kinder von einem Partner aus einer anderen Beziehung lebten.

Die Ehe ist auch in Baden-Württemberg noch die meist verbreitete Lebensform -  Ehepaare mit Kindern bilden einen Anteil von 25,3 %, Ehepaare ohne Kinder haben einen Anteil von 23, 7 %.





Es geht auch ohne Trauschein

2 02 2010

So titelt die Schwäbische Zeitung in der Veranstaltungsankündigung zum morgigen Themenabend im Haus am Riedbaum.

…. gehen tut es schon, aber was dabei zu beachten ist, wie passend eine Vorsorge getroffen werden kann, wo die Chancen aber auch die Risiken liegen, das wird am Themenabend am 03.02.2010 um 19:30 Uhr im Haus am Riedbaum in Sigmaringen erörtert werden.

Ich freue mich auf Sie !





ISUV in Sigmaringen

2 02 2010

Heute bringt die ” Schwäbische Zeitung” einen Artikel über die Arbeit des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht in Sigmaringen, ISUV/VDU e.V.

Wir sind dabei, auch in Sigmaringen die Arbeit des Verbandes zu einer dauerhaften und festen Größe zu etablieren. Der Artikel erscheint im Zusammenhang mit dem morgen stattfinden Themenabend zur “Ehe ohne Trauschein”. Weitere Abende mit verschiedenen Themen und andere Aktionen für  von Trennung und Scheidung betroffener Menschen geplant.

Den Artikel in der SchwäZ findet man hier.





Zusammenleben reicht doch – oder ?

29 01 2010

Zuerst ist man verliebt…. dann reift irgendwann der Entschluss, es miteinander zu versuchen. Die Zahl der Paare, die ohne den standesamtlichen Segen zusammenleben, steigt. Die Gründe hierfür sind vielfältig – heiraten kann man ja immer noch, wenn es denn gut geht oder wenn Kinder kommen oder wenn man sich wirtschaftlich situiert hat oder oder oder….. oder man will es einfach grundsätzlich nicht.

Dabei berühren die Fragen, die in rechtlicher Hinsicht entstehen können, alle Bereiche des Lebens. Von der Miete über den Beruf bis hin zu Fragen, die sich im Falle des Scheiterns der Beziehung stellen, beispielsweise nach den Haushaltsgegenständen (dem früheren Hausrat), Fragen des Unterhalts und der Altersvorsorge und der Vermögensauseinandersetzung.

Aber auch im Erbrecht können sich entsprechende – unter Umständen recht unangenehme – Konsequenzen ergeben.

Denn im Gegensatz zur bürgerlichen Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft schweigt sich der Gesetzgeber hier bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beharrlich aus.

Am 3. Februar findet zu diesen Themen ein Vortragsabend in Sigmaringen im Haus am Riedbaum statt. Beginn ist 19:30 Uhr, der Eintritt ist frei.





Ehe ohne Trauschein – Statistik

29 01 2010

Wenn man etwas über die Statistik zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften erfahren will, dann tut man sich da etwas schwer. Der Grund ist darin zu sehen, dass – im Gegensatz zur Ehe – diese Lebensform nirgendwo registriert wird. Dennoch gibt es aus verschiedenen Erhebungen Zahlen, die beispielsweise vom Statistischen Bundesamt mitgeteilt werden.

 

Hieraus ist zu entnehmen, dass die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in den letzten 4 Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen ist.

 Zum Einen ist es mit Sicherheit auf den Wandel der moralischen Anschauungen in der Gesellschaft zurückzuführen, dass der Ehe ohne Trauschein heute nicht mehr der Makel des Unzüchtigen anhaftet.

Auch hat die Entwicklung sicherlich mit der Scheidungsziffer zu tun. Die Erfahrungen aus einer gescheiterten Ehe lassen oftmals den Wunsch nach einer anderen Form des Zusammenlebens wachsen.

Während 1972 im Gebiet der alten Bundesrepublik insgesamt 137.000 nichteheliche Lebensgemeinschaften vom Statistischen Bundesamt angeführt worden sind, hat sich diese Zahl bis zur Wiedervereinigung 1990 auf 963000 erhöht.

Die ersten gesamtdeutschen Zahlen von 1991 gehen von 1.393.000 nichtehelichen Lebensgemeinschaften aus. Diese Zahl ist bis 2007 auf über 2.4 Mio gestiegen.

 Wenn man die Zahlen aus dem Mikrozensus 2007 heranzieht und hier den Altersdurchschnitt zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und denen einer Ehe vergleicht, so fällt auf, dass das Durchschnittsalter bei den nicht miteinander verheirateten Paaren deutlich unter dem der verheirateten zurückbleibt. Die Frauen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft waren durchschnittlich knapp 38 Jahre alt, die Männer etwas über 40. Bei den Ehen war das Durchschnittsalter der Frauen 52, das der Männer gut 54 Jahre.

Interessant ist auch der Familienstand der Partner. Zwar sind in 60 % der Fälle beide ledig, in den übrigen 40 % hatte aber mindestens ein Partner einen anderen Familienstand, war also verheiratet oder geschieden oder verwitwet.

Sobald Kinder ins Spiel kommen, scheint der Anlaß zur Einfahrt in den Hafen der Ehe gegeben zu sein. Denn in 68 % der nichtehelichen Lebensgemeinschaften gab es keine Kinder.

Dies korreliert auch mit den Zahlen zur Erwerbstätigkeit, hier sind nämlich in 61 % der Fälle beide Partner vollschichtig erwerbstätig gewesen.

Allerdings ist hier ein Trend zu beobachten, den das Statistische Bundesamt im Mai 2008 veröffentlicht hat: Die Anzahl der Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt nicht miteinander verheiratet waren, steigt nämlich an, während die Geburtenzahl insgesamt zurückgeht.

Im Jahre 2006 wurden knapp 202.000 Kinder außerhalb einer Ehe geboren. Dies waren ca. 30 %.





Verkehrsgerichtstag: Idiotentest auf den Prüfstand

29 01 2010

heute berät der Verkehrsgerichtstag in Goslar über den so genannten “Idiotentest” – genauer gesagt, über das medizinisch-psychologische Gutachten.

Die Erfahrung zeigt,  dass insbesondere das intransparente Verfahren und Mängel in der Dokumentation dazu führen, dass die Gutachten derzeit vor den Gerichten kaum mit Aussicht auf Erfolg in Zweifel gezogen werden können. Das sollte beispielsweise durch Video- und Tonbandmitschnitte in Zukunft besser werden.

Die MPU wird aber nach wie vor ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungsverfahrens bleiben. Darin sind sich die Experten einig. Man darf auf die Ergebnisse der heutigen Beratungen gespannt sein.





Gibt es schon ab März eine neue Düsseldorfer Tabelle ?

27 01 2010

Nachdem die Düsseldorfer OLG-Richter bei der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2010 darauf hingewiesen haben, dass dieses Regelwerk im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV vorläufig sei, wird nun aufgrund einet Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts  in den drei Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 bereits am 09.  Februar das Urteil verkündet werden.

Der Entscheidung werden erhebliche Auswirkungen auf die Frage nach der Höhe des Selbstbehaltes für Unterhaltsverpflichtete zugemessen.





Hartz-IV Bescheide sind anscheinend korrekt

26 01 2010

Das sagt die Bundesagentur für Arbeit nachdem die Debatte wegen der zu erwartenden Rückforderungen von EUR 20,o0 aus der Kindergelderhöhung losgegangen ist.

Die Agentur verweist darauf, dass anders wie bei der letzten Kindergelderhöhung von der Regierung in Berlin eben keine Übergangslösung geschaffen worden sei. Damit sei die BA verpflichtet, entsprechende Änderungsbescheide zu erlassen.

Die Pressemitteilung der Bundesagentur ist hier zu finden.

Der Vollständigkeit halber wäre anzumerken, dass es nicht um die Rechtswidrigkeit der alten Bescheide geht, sondern um die Frage, ob die – korrekten – Bescheide von der Behörde einfach aufgehoben und abgeändert werden dürfen. Denn dies hat im Rahmen des § 45 SGB X zu geschehen.





Hartz-IV-Empfänger mit Kindern müssen Geld zurückzahlen

26 01 2010

So lautet die Meldung im Radio aus Nürnberg.

Betroffen sind  rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Sie sollen, wenn es nach der Bundesagentur für Arbeit geht, die Kindergekderhöhung von  20 Euro pro Kind zurückzahlen.

Wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilte, wurde im Januar in zahlreichen Fällen zu viel Geld überwiesen. Üblicherweise wird das Kindergeld sofort  auf das im Voraus bezahlte Arbeitslosengeld II angerechnet – und daher gleich abgezogen. Weil die Kindergeld-Erhöhung zum 1. Januar aber erst am 30. Dezember rechtskräftig wurde, konnte das nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden.

Damit zeigt sich die Bundesagentur sowohl den Erwägungen im Hinblick auf die Probleme, die eine Rückforderung mit sich bringen könnte wie auch der Aufschrei der Kommunen wegen der Kosten, die im Einzelfall die Höhe der Rückforderungen überschreiten, nicht einsichtig.

Dabei hat die Bundesagentur am 04.01.2010 auf ihrer Internetseite angekündigt, dass die Erhöhung von Amts wegen geschehe, das erhöhte Kindergeld ausbezahlt werde und die Berechtigten weiter nichts zu unternehmen hätten. Da fällt es schon schwer, den Berechtigten mit dieser Informationslage Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen. Dazu habe ich hier mehr geschrieben.