In der ersten Fortsetzung zur Darstellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft habe ich die historische Entwicklung des Jagdrechtes, seine Bindung an das Grundeigentum und die Ausdifferenzierung in Jagdrecht und Jagdausübungsrecht dargestellt. Für einen alten Nimrod dürfte dies alles selbstverständlich sein, aber ich glaube, dass zum Verständnis der Entscheidung die systematisch richtige Einordnung unerlässlich ist.
