man kann es nicht oft genug wiederholen:
Ein Blick in die täglichen Suchmaschinen-Listen ergibt, dass sich oftmals vermutlich Dramen hinter diesen Begriffen verbergen. Für den Juristen ist da oft klar, wo das Problem vermutlich liegt, und gleichzeitig aber schleicht sich auch die Erkenntnis ein, dass auf das konkrete Problem das Netz vermutlich nicht die passende Antwort bieten kann.
Schließlich haben wir Juristen nicht völlig umsonst ein Hochschulstudium absolviert und haben zwei juristische Staatsexamina bestehen müssen. Das ist die Kunst der Juristerei: Die bekannten Regelungen auf den neuen Sachverhalt anwenden können, Probleme erkennen, und an der passenden Stelle dann diskutieren.
Bestes Beispiel: Hinter einer dürren Suchwortanfrage glaubte ich doch soviel erkennen zu können, dass irgend jemandem etwas weggepfändet wurde, das ihm nicht gehörte. Die Rechtsbehelfe für das Vollstreckungsrecht finden sich in der ZPO – nur, ob der arme Mensch nun wusste, ob er sich gegen die Zwangsvollstreckung wehren kann und gegebenenfalls wie, das wage ich zu bezweifeln.
Wenn mein Auto nicht mehr läuft, frage ich auch nicht Onkel Google „Auto A der Marke B springt nicht an – was nun ?“ (Man soll es nicht für möglich halten, wie viele ausformulierte Fragen sich in den Suchanfragen befinden….) sondern rufe meine Werkstatt an.
Übrigens: Die erste Antwort auf solche Fragestellungen lernen wir Juristen im ersten Semester: „es kommt darauf an“ – und das bewahrheitet sich immer wieder aufs neue.
Your lawyer is your friend
– das heisst: rechtzeitig den Anwalt fragen, er wird helfen können. Wer glaubt, er könne sich einen Anwalt nicht leisten, für den steht immer noch die Möglichkeit der Beratungshilfe offen – wenn sich denn der subjektive Eindruck mit den objektiven Tatsachen in Übereinstimmung befindet.
