Informationspflichten und Fernabsatz

5 10 2007

der BGH hat jetzt für den Fernabsatz die Anforderungen der PAngV konkretisiert. Darüber hinaus hat das Gericht dargelegt, weshalb den Versandhändler keine weitere Aufklärungspflicht über Gewährleistungsregeln trifft, wenn er keine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Regelung vorsieht.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.


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