Neues vom BGH zu Garantieverträgen beim Autokauf

22 10 2007

Gerne wird beim Autokauf eine Garantie dafür in Anspruch genommen, dass bei Einhaltung gewisser Intervalle zur Inspektion oder Wartung dann keine Reparaturkosten auf den Kunden zukommen, falls doch wider Erwarten ein Defekt auftritt.

Der BGH hat jetzt einer pauschalen Leistungsverweigerungsklausel für den Fall des Überschreitens des Wartungsintervalles Einhalt geboten. Es kommt nämlich entscheidend darauf an, ob eine Kausalität zwischen Obliegenheitsverletzung und eingetretenem Schaden besteht.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.


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