der BGH hat seine Rechtsprechung zu Ausgleichungsansprüchen nach einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fortgeführt.
Besonders an dieser Entscheidung ist die Frage, ob einem Erben nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod eines Partners ein Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage zusteht.
Das Gericht hat im Ergebnis seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wobei es nach Auffassung des Senats hier nicht auf den Meinungsstreit angekommen ist.
Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.
