Meine Erläuterung des BAG-Urteils zur Frage, wie eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages zustandekommt, obwohl bei Arbeitsaufnahme kein unterschriebener Vertrag vorlag, ist jetzt auch im blog von personaler-online zu lesen. Das BAG hatte dahingehend argumentiert, dass, wenn vorab ein unterzeichnetes Vertragsvormular ausgehändigt wurde, der Vertrag nur durch Annahme dieses Angebotes zustande kommen konnte. Ein Vertragsschluß durch konkludentes Handeln scheidet hier aus.

Danke für den Tipp. Werde gleich mal in dem Blog vorbeischauen. Das Thema Arbeitsvertrag ist für mich als Inhaber eines mittelständischen Unternehmens immer wichtig.