Klitschko-Brüder sind keine Künstler

20 06 2008

Zumindest nicht im Sinne des Künstersozialversicherungsgesetzes, wenn es nach dem Bundessozialgericht geht. Es ging um die Frage, ob die Mitwirkung in diversen Werbespots als selbständige künsterische Leistung angesehen werden musste, mit der Folge, dass hierfür die Künstlersozialabgabe zu entrichten gewesen wäre.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Mitwirkung in Werbespots aus Sportlern noch keine Künstler macht. Ob es bei Fernseh- oder Kinoproduktionen anders entscheiden werde, liess das Gericht offen.

Ich habe die Entscheidung ausführlich hier in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.


Aktionen

Information

Einen Kommentar schreiben