Interessanter Artikel zum Eherecht

Die Pforzheimer Zeitung hat unter der Überschrift „Was der Standesbeamte nicht erzählt“ einen interessanten Artikel zum Eherecht veröffentlicht, der hier unter diesem link erreichbar ist.

Es ist gut, dass dieses Thema nun auch in der Presse aufgegriffen wird, denn die Sensibilisierung für Fragestellungen rund um Eheverträge und Vorsorgeregelungen tut auch angesichts des erklärten Willens des Gesetzgebers, den Ehegatten mehr Eigenverantwortung zu überlassen, dringend not. Vielen jungen Paaren ist gar nicht so recht klar, was sich ändert, auch nicht im Hinblick auf die Unterschiede zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Düsseldorfer Tabelle 2009

Hier veröffentliche ich den link auf die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2009.

Im Vergleich zu der bislang geltenden Tabelle müssen unterhaltspflichtige Eltern für jüngere Kinder bis zu deren 6. Geburtstag in Zukunft etwas weniger zahlen. Obwohl die Tabellenwerte angehoben wurden, führt die Erhöhung des Kindergeldes um EUR 10,00 zum 01. Januar 2009 dazu, dass sich der Zahlbetrag reduziert.

Für die Altersgruppe der Sechs- bis Elfjährigen bleiben die Sätze unverändert. Auch hier führt die Kindergelderhöhung zu einer geringeren Nettozahllast.

Für ältere Kinder ab der 3. Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) sowie für volljährige Kinder ist der zu zahlende Kindesunterhalt zukünftig höher.Für Kinder und Jugendliche in der dritten Altersgruppe steigen die Unterhaltszahlungen um 7,00 EUR bis 15,00 EUR und für unterhaltsberechtigte Kinder, die das 18. Lebensjahr schon vollendet haben,  sogar um 14,00 EUR bis 29,00 EUR monatlich.

Die enorme Erhöhung in diesen oberen Altersgruppen wird damit begründet, dass diese Gruppen bei der Übergangsregelung zum neuen Unterhaltsrecht 2008 tendenziell eher benachteiligt worden sei.

Nach Auskunft des OLG Düsseldorf ist geplant, die nächste Anpassung zum 01. Januar 2011 vorzunehmen.