Patientenverfügung auch in Gebärdensprache

30 06 2009

Die Ärztezeitung weist in ihrer online-Ausgabe hier auf eine Meldung aus Bielefeld hin, wonach es jetzt auch möglich sei, dass Gehörlose ihren eindeutigen Willen in Gebärdensprache im Hinblick auf eine Patientenverfügung äußern können.

Aufgrund der jetzt geschaffenen gesezlichen Regelung kommt es auf die genaue persönliche Willensäußerung an. Das in ielefeld vorgestellte Projekt kombiniert die Übersetzung einer Gebärdendolmetscherin mit dem gedruckten Text der Patientenverfügung.
Damit wird Rechtssicherheit für die Ärzte und für die Betroffenen geschaffen.


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