Warum sollte man sich eigentlich auf alternative Konfliktbewältigungsmodelle einlassen ?
Meines Erachtens wird dieser Frage nicht genügend nachgegangen. Ich habe beobachtet, dass die positive Antwort hierauf eigentlich schon bei der weiteren Fragestellung vorausgesetzt wird.
In der Mehrzahl der Veröffentlichungen wird Mediation als Alternative zu den öffentlichen Gerichten empfohlen. Als wesentliche Gründe werden der Kostenfaktor genannt sowie die Tatsache, dass man hier unter Umständen schneller zu einem Ergebnis kommen kann wie in einem langwierigen Gerichtsverfahren.
Dennoch ist zu beobachten, dass alternatives Konfliktmanagement noch zu keiner durchschlagenden Erfolgsstory geworden ist.
Ich vertrete die These, dass dies kulturell begründet ist, nämlich darin, dass in den Ländern, in denen Mediation zwischenzeitlich tägliche Übung geworden ist, wie beispielsweise in den USA, ein anderes Rechtsempfinden vorherrscht als hier in Mitteleuropa.
Unterschiedliche Rechtssysteme und eine völlig anders verlaufene Rechtsgeschichte haben in den USA und in Deutschland verschiedene Voraussetzungen zum Zugang zum Recht geschaffen.
Hinzu kommt, dass wir in den USA eine offensive Verteidigung der Bügerrechte durch die Bürgerrechtsbewegung verzeichnen können, die in ihren Wurzeln bis auf die Unabhängigkeitserklärung von 1776 zurückreicht.
Damit hängt aber auch das zusammen, was ich unter dem Titel „Mediation und der Wilde Westen“ zusammengefasst habe, nämlich das Selbstverständnis, dahingehend, das eigene Recht in die eigenen Hände zu nehmen und zu gestalten.
In Mitteleuropa ist im Gegenzuge genau die Beschränkung dessen und die Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols unter Verzicht genau auf dieses Recht, die eigenen Sachen zu regeln, Voraussetzung für die Überwindung der mittelalterlichen Fehdesysteme gewesen – und damit Vorläufer zur Entwicklung eines zivilen Zusammenlebens.
Wenn nun also die Rückeroberung des Privaten vom Staat und seiner Organe ein Gewinn im Hinsicht auf bürgerliche Freiheiten darstellt, so bedarf es einer Auseinandersetzung mit der Frage, zu welchem Preis und unter welchen Voraussetzungen Menschen bereit sind, eine Beschränkung des Staates hier überhaupt einzufordern.
Wenn Gerechtigkeit in modernen Gesellschaften vornehmlich als eine Form der Verfahrensgerechtigkeit begriffen wird, dann bietet der staatliche Rahmen mit seinen ausgeklügelten Regelungen in den Prozessordnungen eigentlich den geeigneten Rahmen, die Wiederherstellung von Gerechtigkeit zu ermöglichen.
Alternative Konfliktbehandlungsmodelle haben diese Gewähr und damit diesen Rahmen naturgemäß nicht. Dieser Rahmen muss daher erst im jeweiligen Einzelfall geschaffen werden.
Das bedeutet aber auch, dass bei den Konfliktbeteiligten das Selbstverständnis darüber, dass im konkreten Falle die eigenen einzuhaltenden Spielregeln erst erarbeitet werden müssen und dass die Basis des zu erarbeitenden Ergebnisses in eigener und nicht in fremder Verantwortung geschaffen werden muss, erst noch geweckt werden muss.
Es gilt daher, dieses Selbstverständnis zu wecken – und dieses in einen modernen geistesgeschichtlichen und rechtsgeschichtlichen Kontext zu stellen. Damit einher geht aber auch das Selbstverständnis von uns Konfliktmanagern – nämlich das einer fundierten Standortsbeschreibung im Kontext von Recht, Gerechtigkeit und Freiheit.
Dann – wenn Medianten unnd Mediator in diesem Kontext entsprechend positioniert sind – können sich die am Konflikt beteiligten Menschen auch auf alternative Konfliktbearbeitungsmodelle einlassen.