Themenabend: Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Sommerpause ist nun endgültig vorbei -  und wir starten in das zweite Halbjahr mit den Themenabenden. Wiederum auf Einladung des ISUV – e. V – Oberschwaben /Ravensburg beginnen wiram Mittwoch, den 26.08.2009  mit einem Themenabend zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft, deren Chancen und deren Risiken.

Die Veranstaltung ist wie immer im Gasthof Mohren in Ravensburg. Beginn ist um 19:30 Uhr. Eintritt ist frei.
https://www.xing.com/events/zusammenleben-reicht-386899

Die Es geht um die Fragestellungen, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aufwerfen kann – von der Vorsorge über Unterhaltsfragen bis hin zu vermögensrechtlichen Dispositionen – und darum, wie die Ehe auf Probe dann in eine Ehe auf Lebenszeit übergeführt werden kann.

Es ist wie immer: Wenn es gut geht, dann braucht man keine Regeln, wenn es schief geht, ist man froh, wenn man welche hat. Und weil der Gesetzgeber die Folgen einer gescheiterten Ehe penibel genau geregelt hat, die Folgen des Scheiterns einer Beziehung aber nicht, sind Lösungswege gefragt.

Illegaler Waffenbesitz – Amnestie

Nach dem Amoklauf in Winneden wurde eine Amnestieregelung eingeführt, die es den Besitzern von illegalen Waffen ermöglichen sollte, bei Aushändigung derselben bei den zuständigen Behörden straffrei zu bleiben.

Der bayerische Innenminister Hermann bezeichnet diese Amnestieregelung zur Rückgabe illegaler Waffen als einen vollen Erfolg. Das meldet B5 aktuell.

Der Beitrag kann hier nachgehört werden:

http://www.br-online.de/b5aktuell/b5-ressorts/joachim-herrmann-innenminister-waffen-ID1250174417402.xml

Mediation is a WHAT

Einen interessanten Artikel über die Verwendung von Metaphern in der Mediation habe ich hier gefunden. Autoriu des Artikels ist Dr. Suzette Haden Elgin. Sie bezeichnet den Einsatz von Metaphern als ein wirkungsvolles Instrument um im Wege der Konfliktbewältigung Gemeinsamkeiten zu suchen und zu finden.

Zugegebenermassen ist der richtige Einsatz von Metaphern schwierig. Mindestens ebenso schwer ist, eine richtigte und geeignete Metapher zu finden.

Ein ausführliches Literatur- und Linkverzeichnis rundet diesen lesenswerten Artikel ab.

Kolb der Eingreifende

Kolb greift ein – und dazu habe ich hier schon einmal gepostet. Eine schöne Zusammenfassung der Debatte über diese Doku-soap auf RTL hat der Kollege Marcus C. Brinkmann auf seinem ADR-Blog geliefert. Auch er sieht diese Serie als Chance – und sieht jetzt die Mediatorenzunft am Zuge, den Ball aufzugreifen und entsprechend zu agieren.

Recht, Gerechtigkeit, Positionierung

Zur Frage, wie sich Menschen, die an einem Konflikt beteiligt sind, sich in der Empfindung von Recht und Gerechtigkeit positionieren können, und was die Voraussetzungen dafür sind, sich auf alternative Konfliktbearbeitungsmodelle einzulassen, habe ich hier im Steinbeis-blog einen kurzen Beitrag geschrieben.

Warum eigentlich ?

Warum sollte man sich eigentlich auf alternative Konfliktbewältigungsmodelle einlassen ?

Meines Erachtens wird dieser Frage nicht genügend nachgegangen. Ich habe beobachtet, dass die positive Antwort hierauf eigentlich schon bei der weiteren Fragestellung vorausgesetzt wird.

In der Mehrzahl der Veröffentlichungen wird Mediation als Alternative zu den öffentlichen Gerichten empfohlen. Als wesentliche Gründe werden der Kostenfaktor genannt sowie die Tatsache, dass man hier unter Umständen schneller zu einem Ergebnis kommen kann wie in einem langwierigen Gerichtsverfahren.

Dennoch ist zu beobachten,  dass alternatives Konfliktmanagement noch zu keiner durchschlagenden Erfolgsstory geworden ist.

Ich vertrete die These, dass dies kulturell begründet ist, nämlich darin, dass in den Ländern, in denen Mediation zwischenzeitlich tägliche Übung geworden ist, wie beispielsweise in den USA, ein anderes Rechtsempfinden vorherrscht als hier in Mitteleuropa.

Unterschiedliche Rechtssysteme und eine völlig anders verlaufene Rechtsgeschichte haben in den USA und in Deutschland verschiedene Voraussetzungen zum Zugang zum Recht geschaffen.

Hinzu kommt, dass wir in den USA eine offensive Verteidigung der Bügerrechte durch die Bürgerrechtsbewegung verzeichnen können, die in ihren Wurzeln bis auf die Unabhängigkeitserklärung von 1776 zurückreicht.

Damit hängt aber auch das zusammen, was ich unter dem Titel „Mediation und der Wilde Westen“ zusammengefasst habe, nämlich das Selbstverständnis, dahingehend, das eigene Recht in die eigenen Hände zu nehmen und zu gestalten.

In Mitteleuropa ist im Gegenzuge genau die Beschränkung dessen und die Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols unter Verzicht genau auf dieses Recht, die eigenen Sachen zu regeln, Voraussetzung für die Überwindung der mittelalterlichen Fehdesysteme gewesen – und damit Vorläufer zur Entwicklung eines zivilen Zusammenlebens.

Wenn nun also die Rückeroberung des Privaten vom Staat und seiner Organe ein Gewinn im Hinsicht auf bürgerliche Freiheiten darstellt,  so bedarf es einer Auseinandersetzung mit der Frage, zu welchem Preis und unter welchen Voraussetzungen Menschen bereit sind, eine Beschränkung des Staates hier überhaupt einzufordern.

Wenn Gerechtigkeit in modernen Gesellschaften vornehmlich als eine Form der Verfahrensgerechtigkeit begriffen wird, dann bietet der staatliche Rahmen mit seinen ausgeklügelten Regelungen in den Prozessordnungen eigentlich den geeigneten Rahmen, die Wiederherstellung von Gerechtigkeit zu ermöglichen.

Alternative Konfliktbehandlungsmodelle haben diese Gewähr und damit diesen Rahmen naturgemäß nicht. Dieser Rahmen muss daher erst im jeweiligen Einzelfall geschaffen werden.

Das bedeutet aber auch, dass bei den Konfliktbeteiligten das Selbstverständnis darüber, dass im konkreten Falle die eigenen einzuhaltenden Spielregeln erst erarbeitet werden müssen und dass die Basis des zu erarbeitenden Ergebnisses in eigener und nicht in fremder Verantwortung geschaffen werden muss, erst noch geweckt werden muss.

Es gilt daher, dieses Selbstverständnis zu wecken – und dieses in einen modernen geistesgeschichtlichen und rechtsgeschichtlichen Kontext zu stellen. Damit einher geht aber auch das Selbstverständnis von uns Konfliktmanagern – nämlich das einer fundierten Standortsbeschreibung im Kontext von Recht, Gerechtigkeit und Freiheit.

Dann – wenn Medianten unnd Mediator in diesem Kontext entsprechend positioniert sind – können sich die am Konflikt beteiligten Menschen auch auf alternative Konfliktbearbeitungsmodelle einlassen.

Gerechtigkeit

Wenn wir uns mit Konflikten und Konfliktlösungsstrategien beschäftigen, dann haben wir die Frage, nach dem, was gerecht ist, vor uns.

Der Begriff der Gerechtigkeit weht durch die philosophischen Überlegungen schon seit Platon – und bis heute hält der spannende Diskurs über das Wesen der Gerechtigkeit an.

Wie können wir im Einzelfall Gerechtigkeit herstellen, warum wird ein Zustand als ungerecht empfunden, wo sind die Grenzen dessen, was als individuelles Gerechtigkeitsgefühl beschrieben wird ?

Im „RadioWissen“ auf Bayern 2 ist hierzu eine sehr interessante Sendung mit dem Titel „Gerechtigkeit im Wandel der Philosophie“ gelaufen. Der Sender hat hier die Sendung zum Nachhören als podcast bereitgestellt – und – was das RadioWissen besonders auszeichnet, hier noch eine Menge Zusatzinformationen bereitgestellt.

Weisheiten

Manchmal ist die Sache ganz einfach: und so habe ich hier eine Weisheit aus twitter gefischt: „Yeah, what he said! And mediators shouldn’t tell you what the end result of the mediation has to be.“

Dem wäre eigentlich fast nichts hinzuzufügen, denn eigentlich ist diese Erkenntnis eine Selbstverständlichkeit bei einer sauberen mediativen Arbeit.

Aber viel zu oft ist es eben anders, wenn man von Mediationen zu hören bekommt, in denen der Mediator den Medianten das Ergebnis vorgibt, in denen der Mediator schon nach kurzer Zeit eine Lösung parat hat, aber auch von Medianten, die mit der Erwartung ankommen, dass der Mediator ihnen eine Lösung präsentiert.

Das führt aber im Ergebnis dazu, dass eine solche Arbeit der Mediation insgesamt abträglich ist, weil hier wesentliche Grundsätze ansonsten nicht beachtet werden.

Für mich steht hier die Eigenverantwortlichkeit an vorderster Stelle Wenn ich davon ausgehe, dass Mediation ein Teil eines selbstbewussten Umganges mit den eigenen Angelegenheiten ist, der eine wesentliche Wurzel in einem libertären Bürgerrechtsverständnis hat, dann ist es gerade die Aufgabe des Mediators, diese Eigenverantwortlichkeiten im Mediationsprozess zu fördern und zu stärken.

Und dann klappts auch mit dem Nachbarn (oder eben mit dem Gegenüber :) )

 

Was ist an der Steinbeis-Familie das Besondere ?

Das werden sich vielleicht viele fragen, die zum ersten Mal mit dem Steinbeis-Verbund konfrontiert werden.  Der Seinbeis-Verbund und die darin arbeitenden Menschen haben es sich zum Ziel gesetzt, das Netzwerk, das die Steinbeis-Familie bietet, im Sinne der Kunden optimal zu nutzen.

Die Kombination von Beratung, Technologietransfer und Hochschule bietet ein breites Spektrum.

Ein Bild kann man sich hier mit der Selbstdarstellungsbroschüre des Steinbeis-Verbundes machen, dieauf den stw-Seiten hier zum download bereitgestellt ist.