Neue Düsseldorfer Tabelle soll 13 % mehr Unterhalt bringen

Das war die Nachricht, mit der die BILD nach Weihnachten aufwartete.

Der Artikel ist hier zu finden. Die Bildzeitung beruft sich hierbei auf das OLG Düsseldorf, das die neue Tabelle am 06. Januar veröffentlichen wird. Dies habe ich bereits hier geschrieben.

Das Blatt führt weiter aus, dass die Tabelle, so, wie sie jetzt veröffentlicht werden soll, vorläufig sei und verweist auf eine Mitteilung von focus-online.

Hintergrund für die Vorläufigkeit ist nach focus, dass zum Sommer eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Selbstbehalt erwartet werde.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2010

Das OLG Düsseldorf hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden.  Dies hat direkten Einfluss auf die Berechnung des gesetzlichen Mindestunterhaltes, da dieser sich aus dem Kinderfreibetrag errechnet.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Die Süddeutschen Oberlandesgerichte werden wiederum eigene Leitlinien herausgeben.

Die ab 1.1.2010 geltende Tabelle wird auf einer Pressekonferenz am

Mittwoch, 6.1.2010, 10.00 Uhr,
in Saal B201/202 des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf,

vorgestellt und erläutert werden.
Bis dahin darf man gespannt sein, wie die OLG-Richter mit den doch deutlich steigenden Beträgen in der neu zu schaffenden Tabelle umgehen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Frohe Weihnachten

Ich wünsche allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest !

 Eine sehr schöne Weihnachtsgeschichte hat das Magazin „chrismon“ veröffentlicht – und hier ins Netz gestellt: Ein Comic, der die Geschichte aus der Sicht des hl. Josef erzählt.

Familienrecht im „albmag“

Im der Doppelnummer des albmag Dezember 09/Januar 2010 erscheint ein Artikel von mir, der sich mit den Neuerungen des ehelichen Güterrechts seit der Reform zum 01.09.2009 befasst.

Ich gehe darin den wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Berücksichtigung von negativem Anfangsvermögen nach. Ausserdem befasse ich mich dort mit dem Ansinnen des Gesetzgebers, mit Hilfe von neuen Auskunftsansprüchen zum Endvermögen im Zeitpunkt der Trennung sowie neuer Beweislastregeln das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten und damit sogenannte illoyale Vermögensverschiebungen in der Trennungszeit zu verhindern.

Restschuldbefreiung

Eine natürliche Person kann im Anschluss an das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erlangen. Allerdings kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers diese auch versagen.

Zu den Hintergründen und dem Verfahren habe ich im Schuldnerberatungsblos meineschulden.wordpress.com einen Artikel gepostet, der hier zu finden ist.

Außerdem habe ich zu dieser Thematik im dortigen download-Bereich einen entsprechenden Informationsflyer bereitgestellt.

Kontenpfändung – was nun ?

Eine Informationsbroschüre mit Tipps habe ich in meinem Insolvenz- und Schuldnerberatungs-blog hier zum download hinterlegt.

Vorträge in Sigmaringen

Auf Einladung des ISUV/VDU e.V startet im Januar eine Vortragsreihe zu familienrechtlichen Themenstellungen in Sigmaringen.

Den Anfang macht am 13. Januar 2010 ein Themenabend zu

„Schuldenfalle Trennung und Scheidung“.

Der Themenabend findet im „Haus am Riedbaum“ (Soldatenheim) statt und beginnt um 19:30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Hier gibt es einen Flyer mit der Themenübresicht für das erste Quartal 2010 zum download: vortragsflyer-erstes quartal 2010

Weitergehende Informationen zum ersten Themenabend gibt es auf den Seiten von „meineschulden“ – dem blog meiner Kanzlei speziell für die Schuldner- und Insolvenzberatung hier.

Den Anfang macht

BILD erklärt das Erbrecht

Das war schon recht interessant, was Bild-Chefredakteuer Kai Diekmann bei seiner „Rede über Oberschwaben“ über das Selbstverständnis seines Blattes sagte.

BILD setzt Akzente und macht Meinung. Und erlegte Wert auf die Feststellung, dass BILD das Sprachrohr für die „kleinen Leute“ sei. Und weil das Blatt sein Ohr bei den Themen hat, die die Leute umtreibt, folgt dem Mietrechtsschwerpunkt, über den ich hier berichtet habe, heute nun der große Aufmacher zu den Änderungen im Erbrecht.

Hier werden fünf  Änderungen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten und die Erbfälle, die nach dem 31.12.2009 eintretren kurz vorgestellt und die derzeit geltende Regelung der Neuerung gegenübergestellt.

Eine Kurzanleitung, wie man ein Testament richtig erstellt, rundet das Ganze ab.

Wie vererbe ich mein Kind – update

Zum ISUV-Vortrag „Wie vererbe ich mein Kind? – was passiert mit meinem Kind wenn mir etwas geschieht ? “ gibt es hier eine Informationsbroschüre zum download:

flyer wie vererbe ich mein kind

Neues Sorgerecht für unverheiratete Väter

Einen Tag nach der Verkündung des Urteils des ECHR in Sachen Zaunegger / Bundesrepublik Deutschland ist Bewegung in die Debatte gekommen. Sowohl Abgeordnete des Rechtsausschusses wie auch Fachminister aus den Ländern haben sich zwischenzeitlich zu Wort gemeldet.

Das Urteil und eine erste Reaktion habe ich bereits hier veröffentlicht.

11 Jahre nach der großen Reform von 1998 ist nun die Erkenntnis gereift, dass hier aufgrund der veränderten Lebenwirklichkeiten dringender Handlungsbedarf besteht. In der Politik scheint aber Einigkeit darüber zu bestehen, dass es nicht automatisch zu einem Sorgerecht des Vaters kommen soll, abgestellt soll auf die soziale Verbundenheit werden oder auf eine bestehende oder ehemals existente Sozio-ökonomische Verbindung wie ein Zusammenleben über längere Zeit.

Hierin liegt einiges an ungeklärten Problemen. Denn so verschieden wie die Lebensentwürfe sind auch die Möglichkeiten, wie sich ein Vater um sein Kind kümmert. Gefährlich halte ich die zwischenzeitlich mehrfach geäußerte These, das Sorgerecht an Unterhaltszahlungen festzumachen. Denn die Entwicklung des Unterhaltsrechts auf der einen Seite und die Entwicklung der Einkommenschancen und Möglichkeiten auf der anderen Seite haben dazu geführt, dass immer mehr Unterhaltsverpflichtete nicht mehr in der Lage sind, Unterhalt zu bezahlen. Elterliche Sorge darf aber unter keinen Umständen von den wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig gemacht werden.