Neue Düsseldorfer Tabelle 2010

Das OLG Düsseldorf hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden.  Dies hat direkten Einfluss auf die Berechnung des gesetzlichen Mindestunterhaltes, da dieser sich aus dem Kinderfreibetrag errechnet.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Die Süddeutschen Oberlandesgerichte werden wiederum eigene Leitlinien herausgeben.

Die ab 1.1.2010 geltende Tabelle wird auf einer Pressekonferenz am

Mittwoch, 6.1.2010, 10.00 Uhr,
in Saal B201/202 des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf,

vorgestellt und erläutert werden.
Bis dahin darf man gespannt sein, wie die OLG-Richter mit den doch deutlich steigenden Beträgen in der neu zu schaffenden Tabelle umgehen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ein Gedanke zu “Neue Düsseldorfer Tabelle 2010

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