update: Vermögen und Versorgung

Zu dem Themenkreis Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich nach der Reform des Güterrechts und des Versorgungsausgleichs zum 01.09.2010 habe ich im downloadbereich hier einen Info-Flyer bereitgestellt:

Versorgungsausgleich und Zugewinn

Wenn die Lebensgefährtin das Auto kaputt fährt….

… dann ist die Vollkaskoversicherung nicht berechtigt, diese in Regress zu nehmen.

Dies gilt nach Meinung des BGH auch für Fälle, die vor der Reform des VVG angefallen sind. Während der neue § 86 VVG den Regress für Personen ausschließt, mit denen der Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt, war in der alten Fassung des § 67 VVG a.F. dies auf Familienangehörige beschränkt.

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben aber nach gängiger Auffassung in der Regel nicht den Status eines Familienangehörigen.  Der BGH sah es aber als geboten an, den Schutzbereich in analoger Anwendung auch für diese Altfälle auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft auszudehnen. Diese Entscheidung dürfte über das Versicherungsrecht hinaus für die Fortentwicklung des  Rechts der hnichtehelichen Lebensgemeinschaft von Bedeutung sein.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog „recht verständlich“ hier dargestellt.

Maryland: Mediation vor Zwangsversteigerung

Im US-Bundesstaat Maryland ist jetzt das Gesetz verabschiedet worden, wonach dem Schuldner die Möglichkeit eingeräumt wird, die Durchführung eines Mediationsverfahrens mit den Gläubigern zu verlangen, bevor die Zwansgversteigerung des Grundbesitzes durchgeführt  wird.

Eine entsprechende Pressemeldung ist hier zu finden.

Der Gouverneur des Staates Maryland, Martin O’Malley zeigte sich erleichtert darüber. Im vergangenen Jahr war es in der Folge der Immobilienkrise zu 43.000 Zwangsversteigerungen gekommen. Für das laufende und das kommende Jahr werden ähnlich hohe Zahlen erwartet. Der Zustand, der hierdurch hervorgerufen wurde, war angesichts der damit einhergehenden Massenobdachlosigkeit auf der einen Seite und dem gleichzeitig damit einhergehenden Verfall der Immobilienpreise sowie der steigenden Kriminalitätsrate auf der anderen Seite nicht mehr haltbar.

Ich habe bereits hier und auch hier darüber berichtet.

Forum Schuldnerberatung

Nicht nur im Forum von Tacheles e.V., auf das ich bereits hingewiesen habe, sondern auch im Forum Schuldnerberatung haben sich hier weitere Fragen zu meinem Artikel im Rechtsprechungsblog „recht verständlich“ aufgetan.

Ich habe daher hier auf den Seiten zur Schuldner- und Insolvenzberatung nochmals eine Zusammenfassung gebracht.

Tacheles

Tacheles reden heisst, offen und frei seine Meinung zu sagen, frei übersetzt aus der hebräischen Herkunft des Wortes. Der Verein Tacheles e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für die Rechte von Benachteiligten Arbeitslosen einzusetzen.

Mein Beitrag zu Hartz IV und Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen in der Insolvenz hat im Forum des Vereins hier eine rege Debatte ausgelöst.

Das Auto in der Zwangsvollstreckung

Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind. Wenn nun der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das Auto mitnehmen will, so schützt den Schuldner der § 811 Nr. 5 – ZPO – wenn er denn das Auto zur Aufrechterhaltung seiner Erwerbstätigkeit dringend benötigt.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Schutzvorschrift auf die ganze Familie ausgedehnt ist, wenn das Auto dazu erforderlich sit, um den Familienunterhalt verdienen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schulder und derjenige, der der Erwerbstätigkeit nachgeht, die selbe Person ist oder nicht.

Ich habe den Beschluss des BGH hier in meinem Rechtsprechungsblog ausführlich dargestellt.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnung bei Insolvenz und Hartz IV-Bezug

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass beim Leistungsbezug auch dann ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung angerechnet werden kann, wenn dieses Guthaben nicht ausbezahlt wird, sondern wegen der Insolvenz vom Treuhänder zur Masse gezogen wird.

Ausführlich habe ich diese Entscheidung hier in meinem Rechtsprechungsblog  „recht verständlich“ dargestellt.

Insolvenz und Familie

Wenn ein Mensch in das Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren geht, sind auch seine Familienangehörigen davon betroffen. Die Auswirkungen treten in einer Vielzahl von Fällen immer wieder vergleichbar auf, angefangen von unterhaltsrechtlichen Fragestellungen über die Berechnung des pfändbaren Einkommens bis hin zu den Fragestellungen im Restschuldbefreiungsverfahrens und Fragen des Mietrechts.

Gerhard Pape, Richter im IX. Zivilsenat des BGH hat eine interessante Abhandlung hierzu in der AprilAusgabe der ZFE geschrieben.

Den Artikel in der ZFE habe ich auf unseren Schuldnerberatungsseiten hier besprochen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Dieses Thema beschäftigt uns zunehmend. Gerade die Weigerung des Gesetzgebers, für diese Form des Zusammenlebens Regeln für den Fall des Scheiterns vorzuhalten, führt mitunter zu Ergebnissen, die zwar dogmatisch einwandfrei sein mögen, es den Betroffenen aber durchaus schwer macht, hierin auch eine Form von Gerechtigkeit zu sehen.

Hier möchte ich nun auf eine bemerkenswerte Dissertation der Frau  Sonja Venger hinweisen, die auch ihre juristische Ausbildung an der Universität in Konstanz erhalten hat.

Neben einer historischen Darstellung der Entwicklung dieser Form des Zusammenlebens stellt sie rechtsvergleichend die Regelungen in anderen europäischen Ländern vor. Unter den Voraussetzungen der deutschen Eigenheiten des Familienrechts macht sie dann den Versuch, eine gesetzliche Regelung für die nichtehelichen Lebensgemeinschaften vorzustellen. Doktorvater war der IPR-Spezialist Rainer Haussmann.

Die Dissertation steht hier auf den Seiten der Jurawelten als pdf-Datei zum Download bereit.

Schlechte Zeiten

- zumindest für die Ex ?

Diese Frage hatte der Südwestrundfunk im Nachtcafe mit Wieland Backes in seiner Sendung vom 26.03.2010 in den Raum gestellt gehabt. Hierzu war eine illustre Schar von Gästen eingeladen, die alle aus den verschiedensten Blickwinkeln etwas beizusteuern hatten. Die Sendung war durchaus spannend und kurzweilig zugleich. Mehr Hintergrundinformationen gibt es hier auf den Seiten de Senders.

Für alle, die die Sendung verpasst haben oder aber sie noch einmal sehen möchten gibt es hier eine Möglichkeit dazu :  hier der link auf die Seiten des SWR.