Ich wünsche Allen ein gutes und gesundes 2011.
Archiv für den Monat Dezember 2010
ISUV-Themenabend im Januar
ISUV startet mit Vortrag zum Unterhaltsrecht ins neue Jahr
Auch im kommenden Jahr setzt der Interessenverband Unterhalt-und Familienrecht ISUV e.V. seine regelmäßigen Informationsveranstaltungen in Sigmaringen fort. Am Mittwoch, den 12. Januar 2011 startet um 19:30 der Verband mit einem ersten Themenabend im Haus am Riedbaum (Soldatenheim), bei dem es um Unterhaltsfragen geht.
Die neuesten Entwicklungen im Unterhaltsrecht für Geschiedene, getrennt lebende Ehegatten und für Kinder werden beleuchtet.
Zum 1. Januar 2011 sind wesentliche Änderungen der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte vorgesehen. Erstmals seit 2007 werden die Selbstbehaltssätze für Unterhaltsverpflichtete angehoben. Die Folgen dieser Veränderungen werden an diesem Abend besonders hervorgehoben. Auch was den Studentenunterhalt betrifft, haben die Leitlinien hier Neuerungen vorgesehen. Referent des Abends ist der Sigmaringen Kontaktanwalt des ISUV e.V., Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Roland Hoheisel-Gruler. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Es besteht die Möglichkeit zur ausgiebigen Diskussion.
Ich freue mich auf Ihren Besuch
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Frohe und gesegnete Weihnachten
Anayo vs. Bundesrepublik Deutschland
Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zum Umgangsrecht des biologischen Vaters mit seinen Kindern ist – als Presseerklärung in deutscher Sprache hier auf den Seiten des Gerichts zu finden.
Nicht jede Kollegenfeier ist eine Betriebsveranstaltung
Das hat jetzt das Sozialgericht in Berlin entschieden. Wenn Arbeitskollegen sich zu einer Feier verabreden , die einen privaten Charakter hat, dann ist ein Unfall auf dem Nachhauseweg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgedeckt. Den privaten Charakter der Feier hatte das Gericht daran festgemacht, dass sich die Arbeitskollegen auf nach Feierabend verabredet hatten und selbst für die Verpflegung gesorgt hatten. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit konnte das Gericht daher nicht erkennen.
Dachlawinen: Hausbesitzer müssen auf die Gefahr hinweisen
Das hat das Landgericht in Detmold entschieden. Wenn Parkplätze nicht mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden, begründet dies eine Haftung für Schäden durch Dachlawinen. Allerdings hat das Gericht auf ein Mitverschulden des Geschädigten erkannt, weil er sein Auto unter einem Dachvorsprung – also in einer erkennbaren Gefahrenzone - geparkt hatte.
Ab Januar steigen die Unterhaltssätze für Studenten
Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, können ab Januar 2011 mehr Unterhalt bekommen. Die Oberlandesgerichte haben die Bedarfssätze hier um 30 EUR auf EUR 670,00 angehoben. Lange Jahre war hier ein Festbetrag von EUR 640,00 die Regel.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der süddeutschen Familiensenate führen hierzu aus:
„Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 670 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren. Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.“
Info-Flyer: Kinder in Trennungssituationen
Den aktuellen Infoflyer Trennungskinder/Scheidungskinder habe ich hier zum download bereitgestellt: vortrag isuv 10-12 sigmaringen trennungskinder
Trennungskinder
Kinder leiden darunter, wenn die Beziehung zwischen den Eltern in die Brüche geht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Vater und Mutter miteinander verheiratet waren oder nicht.
Eine Trennung stellt für Kinder eine schier unüberwindliche Zäsur dar. Auch wenn die Trennung scheinbar eine Erlösung von unendlich scheinenden Streitereien zwischen den Eltern darstellt, ist der Verlust einer Bezugsperspn für die Kinder im Vordergrund zu sehen.
Oftmals kommt zu der Trennung von Vater oder Mutter auch ein Wohnungs- oder Ortswechsel hinzu. Dann tritt neben den Trennungsschmerz auch noch der Verlust von einer gewohnten Umgebung und Freundinnen oder Freunden.
Kinder können nur schwer oder gar nicht verstehen, warum die Eltern sich getrennt haben. Kinderpsychologische Untersuchungen zeigen, dass es sogar dazu kommen kann, dass die Kinder sich die Schuld dafür geben, dass Mama und Papa sich nicht mehr lieb haben. Gerade bei jüngeren Kindern ist wegen deren eigener Perspektive dieses zu beobachten.
Verantwortung
Gerade in Trennunssituationen haben beide Elternteile eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Kindern.
Obwohl die Beziehung zwischen den Eltern auf der Paarebene zerstört ist, sollten es beide Teile vermeiden, den Kindern gegenüber seiner Wut gegen den anderen Elternteil Ausdruck zu verleihen.
Kinder werden sonst leicht zum Spielball zwischen den verletzten Gefühlen der Erwachsenen. Dies verlangt ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstdisziplin.
Das beginnt schon damit, dass die Kinder in den Trennungsprozess so sachlich wie möglich einbezogen werden und frühzeitig informiert werden. Gleichzeitig bedarf es einer frühzeitigen Absprache über die Folgen der Trennung für die Kinder und wie die Eltern sich das Elternsein in Zukunft vorstellen. Ist ein solches Gespräch nicht mit beiden Eltern möglich, sollten Beratungsangebote in Erwägung gezogen werden.
In der Regel sind Schuldzuweisungen und Schuldsuche zu unterlassen, es sei denn, dem anderen Elternteil wäre ein so schwerwiegendes Fehlverhalten zur Last zu legen, dass die Kinder darunter zu leiden hatten. Hierzu zählen in erster Linie Gewalt und Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht aber die Hinwendung zu einem anderen Partner. Auf jeden Fall muss man gegenüber dem Kind glaubhaft und ernsthaft betonen, dass die Trennung der Eltern in keinster Weise mit dem Kind zu tun hat und dies nur eine Sache zwischen den Eltern ist. Es ist von immenser Wichtigkeit, zu betonen, dass es nicht die Kinder sind, die Schuld daran tragen, wenn die Eltern auseinander gehen.
Selbst wenn die Verletzung der eigenen Gefühle durch den Expartner noch so schwer wiegt und die Enttäuschung über den zerstörten Lebensentwurf die Sichtweise verständlich einengt, so sollte man niemals in Gegenwart der Kinder negativ über den andere Elternteil sprechen.
Kinder lieben in der Regel beide Elternteile und fühlen sich unter Druck gesetzt, wenn sie plötzlich Partei ergreifen sollen. Kinder neigen auch dazu, sich vordergründig mit dem Elternteil zu solidarisieren, bei dem sie leben. Die Kinder können ihre Bedürfnisse nicht so äußern, sondern glauben, sich durch die Ablehnung des anderen Elternteils die höhere Aufmerksamkeit des betreuenden Elternteils verdienen zu können.
Beide Elternteile spielen im Leben eines Kindes eine wichtige Rolle. Kinder lernen von ihren Vätern andere Dinge und Verhaltensmuster, als von ihren Müttern.
Dies hat der Gesetzgeber erkannt und im Wege der Kindschaftsrechtsreform in das Gesetz geschrieben, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil ein Recht des Kindes ist. Nur schwerwiegende Gründe dürfen zum Ausschluss des Umgangsrechts führen.
Elterliche Sorge
Die gemeinsame elterliche Sorge überdauert Trennung und Scheidung, wenn nicht durch das Gericht eine Abänderung der Sorgerechtssituation herbeigeführt wird. Das Sorgerecht ist ein Pflichtenrecht. Das heisst, dass beide Eltern für ihre Kinder in der Pflicht sind, für sie zu sorgen.
Beratung
Von Trennung und Scheidung betroffene Eltern sollten sich nicht scheuen, entsprechende Beratungsangebote wahrzunehmen.
Gerade die eigene Betroffenheit und die oftmals als Hilflosigkeit empfundene Situation macht es schwer, eine andere Sichtweise auf den Trennungskonflikt zu akzeptieren. Damit kann es aber unter Umständen dazu kommen, dass die Bedürfnisse der Kinder nicht rechtzeitig erkannt und Warnsignale übersehen werden.
Die Jugendämter und die Beratungsstellen haben die Verpflichtung, für die Eltern in diesen schwierigen Situationen da zu sein und beratend und unterstützend zu wirken.
Hier gibt es die zugehörige Info-Broschüre zum download: vortrag isuv 10-12 sigmaringen trennungskinder
Kinder leiden darunter, wenn die Beziehung zwischen den Eltern in die Brüche geht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Vater und Mutter miteinander verheiratet waren oder nicht.
Eine Trennung stellt für Kinder eine schier unüberwindliche Zäsur dar. Auch wenn die Trennung scheinbar eine Erlösung von unendlich scheinenden Streitereien zwischen den Eltern darstellt, ist der Verlust einer Bezugsperspn für die Kinder im Vordergrund zu sehen.
Oftmals kommt zu der Trennung von Vater oder Mutter auch ein Wohnungs- oder Ortswechsel hinzu. Dann tritt neben den Trennungsschmerz auch noch der Verlust von einer gewohnten Umgebung und Freundinnen oder Freunden.
Kinder können nur schwer oder gar nicht verstehen, warum die Eltern sich getrennt haben. Kinderpsychologische Untersuchungen zeigen, dass es sogar dazu kommen kann, dass die Kinder sich die Schuld dafür geben, dass Mama und Papa sich nicht mehr lieb haben. Gerade bei jüngeren Kindern ist wegen deren eigener Perspektive dieses zu beobachten.
Verantwortung
Gerade in Trennunssituationen haben beide Elternteile eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Kindern.
Obwohl die Beziehung zwischen den Eltern auf der Paarebene zerstört ist, sollten es beide Teile vermeiden, den Kindern gegenüber seiner Wut gegen den anderen Elternteil Ausdruck zu verleihen.
Kinder werden sonst leicht zum Spielball zwischen den verletzten Gefühlen der Erwachsenen. Dies verlangt ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstdisziplin.
Das beginnt schon damit, dass die Kinder in den Trennungsprozess so sachlich wie möglich einbezogen werden und frühzeitig informiert werden. Gleichzeitig bedarf es einer frühzeitigen Absprache über die Folgen der Trennung für die Kinder und wie die Eltern sich das Elternsein in Zukunft vorstellen. Ist ein solches Gespräch nicht mit beiden Eltern möglich, sollten Beratungsangebote in Erwägung gezogen werden.
In der Regel sind Schuldzuweisungen und Schuldsuche zu unterlassen, es sei denn, dem anderen Elternteil wäre ein so schwerwiegendes Fehlverhalten zur Last zu legen, dass die Kinder darunter zu leiden hatten. Hierzu zählen in erster Linie Gewalt und Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht aber die Hinwendung zu einem anderen Partner. Auf jeden Fall muss man gegenüber dem Kind glaubhaft und ernsthaft betonen, dass die Trennung der Eltern in keinster Weise mit dem Kind zu tun hat und dies nur eine Sache zwischen den Eltern ist. Es ist von immenser Wichtigkeit, zu betonen, dass es nicht die Kinder sind, die Schuld daran tragen, wenn die Eltern auseinander gehen.
Selbst wenn die Verletzung der eigenen Gefühle durch den Expartner noch so schwer wiegt und die Enttäuschung über den zerstörten Lebensentwurf die Sichtweise verständlich einengt, so sollte man niemals in Gegenwart der Kinder negativ über den andere Elternteil sprechen.
Kinder lieben in der Regel beide Elternteile und fühlen sich unter Druck gesetzt, wenn sie plötzlich Partei ergreifen sollen. Kinder neigen auch dazu, sich vordergründig mit dem Elternteil zu solidarisieren, bei dem sie leben. Die Kinder können ihre Bedürfnisse nicht so äußern, sondern glauben, sich durch die Ablehnung des anderen Elternteils die höhere Aufmerksamkeit des betreuenden Elternteils verdienen zu können.
Beide Elternteile spielen im Leben eines Kindes eine wichtige Rolle. Kinder lernen von ihren Vätern andere Dinge und Verhaltensmuster, als von ihren Müttern.
Dies hat der Gesetzgeber erkannt und im Wege der Kindschaftsrechtsreform in das Gesetz geschrieben, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil ein Recht des Kindes ist. Nur schwerwiegende Gründe dürfen zum Ausschluss des Umgangsrechts führen.
Elterliche Sorge
Die gemeinsame elterliche Sorge überdauert Trennung und Scheidung, wenn nicht durch das Gericht eine Abänderung der Sorgerechtssituation herbeigeführt wird. Das Sorgerecht ist ein Pflichtenrecht. Das heisst, dass beide Eltern für ihre Kinder in der Pflicht sind, für sie zu sorgen.
Beratung
Von Trennung und Scheidung betroffene Eltern sollten sich nicht scheuen, entsprechende Beratungsangebote wahrzunehmen.
Gerade die eigene Betroffenheit und die oftmals als Hilflosigkeit empfundene Situation macht es schwer, eine andere Sichtweise auf den Trennungskonflikt zu akzeptieren. Damit kann es aber unter Umständen dazu kommen, dass die Bedürfnisse der Kinder nicht rechtzeitig erkannt und Warnsignale übersehen werden.
Die Jugendämter und die Beratungsstellen haben die Verpflichtung, für die Eltern in diesen schwierigen Situationen da zu sein und beratend und unterstützend zu wirken.








