Unfall: Der Mietwagen darf nicht zu viel kosten

Nach einem Unfall ist der Ärger unter Umständen groß. Trotzdem darf man sich nicht auf die Angaben des Autovermieters einfach so verlassen.

Im Rahmen der Schadenminimierungspflicht muss der Unfallgegner – beziehungsweise dessen Versicherung – nicht alle Kosten für jedes Mietauto ersetzen.

Hieraus folgt, dass sich der Geschädigte immer nach dem günstigsten Tarif erkundigen muss – ansonsten läuft er Gefahr, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben. Das hat jetzt das OLG in Koblenz so entschieden.

Mietwagen nach Unfall muss billig sein – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Urteil: Kleingedrucktes wichtiger als Werbesprüche

Wenn die Werbung etwas anderes zu versprechen scheint, als was das Kleingedruckte hergibt, dann gilt das Kleingedruckte. Darauf hat das Amtsgericht in München wieder einmal darauf hingewiesen.

Denn die AGB werden vom Verwender wirksam in den Vertrag einbezogen – und entfalten dadurch ihre Geltung. Die Aussagen im Werbeprospekt hingegen sorgen zunächst einmal nur für die Geschäftsanbahnung.

Wer also dem Werbeprospekt blind vertraut und deshalb die AGB nicht sorgsam prüft, kann das Nachsehen haben.

Urteil: Kleingedrucktes wichtiger als Werbesprüche – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Ob unter Umständen Ansprüche aus culpa in contrahendo im Raume stehen könnten, war im jetzt entschiedenen Falle nicht zu prüfen.

Patchworkfamilien sollen Versicherungen überprüfen

Wenn eine Patchworkfamilie entsteht, dann lohnt es sich, den jeweiligen Versicherungsschutz zu überprüfen und den neuen Verhältnissen anzupassen.

Hier gibt es Tipps dazu aus der Schwäbischen Zeitung:

Patchworkfamilien: Nicht alle Versicherungen nötig – Geld & Recht: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Wenn das Navi geklaut wird….

….. dann darf man sich nicht einfach ein neues einbauen lassen. Das hat jetzt das Amtsgericht in Mainz entschieden. Das Gericht war der Ansicht, der Geschädigte müsse der Versicherung erst die Möglichkeit eröffnen, ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät einbauen zu lassen.

Der Grund hierfür ist einfach – der Geschädigte soll ja nach dem Schadenfall nicht besser dastehen wie vorher. Ist das Gerät samt Software schon betagter, dann gibt es solche Geräte für nen Appel und ein Ei. Der Schaden ist aber nur so groß, wie der Geschädigte mit dem alten Gerät jetzt nicht mehr navigieren kann. Ein neueres aktuelleres und besseres Gerät kann daher nicht zu Lasten der Versicherung gehen.

Nach Diebstahl nicht einfach neues Navi einbauen – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Anwaltskosten gehören zum Schadensersatz

Wer geschädigt wurde und deswegen anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann auch die Anwaltskosten in die Schadenpositionen mit einrechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schädigung auf einer unerlaubten Handlung oder auf  strafrechtlich relevanten Verhalten beruht. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Beauftragung des Anwalts weder erforderlich noch zweckmäßig erscheint.

Das hat das Amtsgericht in München wieder einmal schön herausgestellt.

Anwaltskosten gehören zum Schadensersatz – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Fensterrahmen: Architekt muss Pflegetipps geben

Ein Architekt ist auch nach Fertigstellung des Hauses noch in der Pflicht. Schließlich hat er die Fachkompetenz und die Kenntnis über die verwendeten Materialien – und auch darüber, wie man diese pflegen und behandeln muss. Die Bauherrschaft weiß das meistens nicht – und schnell ist das Malheur da.

Im jetzt entschiedenen Falle hatten die Fensterrahmen aus Holz schon bald angefangen zu faulen. Der Architekt hatte es unterlassen, darauf hinzuweisen, wie die Holzrahmen zu behandeln sind, damit die Freude daran möglichst lange anhält.

Das OLG in Koblenz verurteilte deswegen einen Architekten zum Schadenersatz.

Fensterrahmen: Architekt muss Pflegetipps geben – Immobilien: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Parkett beschädigt: Versicherung muss zahlen

Wenn man mit seinem Schreibtischstuhl über Echtholzparkett fährt, kann das beträchtliche Schäden am Parkett verursachen.

Klar ist, dass solche Schäden vom Mieter ersetzt werden müssen, denn sie gehören nicht zur normalen Abnutzung des Fußbodens.

Nun hat eine Mieterin den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet – und die hat die Regulierung abgelehnt. Das geht nicht so einfach, entschied das Landgericht Dortmund. Einer beabsichtigten Klage der Mieterin gegen die Versicherung billigte das Gericht hinreichende Erfolgsaussichten zu und bewilligte Prozesskostenhilfe.

Hieraus folgt, dass bei Schäden an der Mietsache genau darauf geschaut werden muss, ob nicht doch die Versicherung des Mieters dafür aufkommen muss.

Parkett beschädigt – Versicherung muss zahlen – Immobilien: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

 

 

 

 

 

 

Vermieter muss Wasserleitungen bei Anlass prüfen

Ein Vermieter muss nicht immer und jederzeit seine Leitungen überprüfen – wenn es einen bestimmten Anlass dafür gibt, aber schon. Das hat das Landgericht in Berlin so entschieden. die pauschale Behauptung, es habe in der Vergangenheit auch schon Probleme gegeben, reicht nicht aus. Daraus folgt, dass erst, wenn dem Vermieter ein konkreter Anlass bekannt wird, er dann auch eingreifen muss – dann allerdings wohl unverzüglich.

Hintergrund war die Schadenersatzklage eines Autohalters, der eine Tiefgarage gemietet hatte. Steter Tropfen höhlte hier zwar nicht den Stein – hinterließ aber eine Kalkschicht auf dem Auto. Der Halter verlangte hier Schadenersatz – Geld für eine Neulackierung. Das Gericht wies ihn ab.

 

Vermieter muss Wasserleitungen bei Anlass prüfen – Immobilien: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Hochzeit mit Chinesin kein Kündigungsgrund

Es begab sich allen Ernstes erst vor Kurzem im Deutschen Norden, dass ein fleissiger Arbeitnehmer eine Frau freite, die das Land der duftenden Morgenröte ihre Heimat nannte. Dem Arbeitgeber unseres Bräutigams missfiel das sehr, nicht weil er etwas gegen die Braut einzuwenden hatte, sondern weil das Land, aus dem sie stammte, wohl hinter allen möglichen Geheimnissen her war. Schliesslich kannte er die Braut seit langem. Missfallen hatte er da nie geäußert. Und hatte die Braut nicht Brüder und Onkel und weissgottnichtalles in ihrer Heimat ? Und hatte der Bräutigam nicht mit sensiblem Geheimnissen der Firma zu tun ?

So quälte sich unser Arbeitgeber ob der Kunde, die ihm sein Arbeitnehmer offenbart hatte und sah für sich schließlich keinen anderen Ausweg, als den frisch Vermählten einfach vor die Tür zu setzen. Der klagte – und verlor zunächst vor dem Arbeitsgericht in Elsmhorn. Das Landesarbeitsgericht Kiel nannte die Kündigung nun einen Verstoß gegen Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.

Dem Arbeitgeber bleibt jetzt noch der Weg nach Erfurt.

 

Hochzeit mit Chinesin kein Kündigungsgrund – Job & Karriere: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.

Videoüberwachung im Job: nur bei stichhaltigen Anhaltspunkten erlaubt

Das Arbeitsgericht in Düsseldorf musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine heimliche Videoaufzeichnung durch den Arbeitgeber im Arbeitsgerichtsprozess verwendet werden darf. Das Gericht sah es in der Interessenabwägung dann für zulässig an, wenn dem Arbeitgeber stichhaltige Argumente für seinen Verdacht vorliegen. Im entschiedenen Fall war dem nicht so – deswegen wurden die Videoaufzeichnungen auch nicht als Beweismittel herangezogen.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dann heimlich seine Arbeitnehmer per Video überwachen dürfte, wenn der auf der Aufzeichnung dokumentierte Verstoß gegen die Arbeitnehmerpflichten das letzte Tüpfelchen auf dem „i“ sind. Einfach so ins Blaue hinein filmen geht also nicht.

Videoüberwachung im Job nicht immer rechtens – Job & Karriere: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.