Es begab sich allen Ernstes erst vor Kurzem im Deutschen Norden, dass ein fleissiger Arbeitnehmer eine Frau freite, die das Land der duftenden Morgenröte ihre Heimat nannte. Dem Arbeitgeber unseres Bräutigams missfiel das sehr, nicht weil er etwas gegen die Braut einzuwenden hatte, sondern weil das Land, aus dem sie stammte, wohl hinter allen möglichen Geheimnissen her war. Schliesslich kannte er die Braut seit langem. Missfallen hatte er da nie geäußert. Und hatte die Braut nicht Brüder und Onkel und weissgottnichtalles in ihrer Heimat ? Und hatte der Bräutigam nicht mit sensiblem Geheimnissen der Firma zu tun ?
So quälte sich unser Arbeitgeber ob der Kunde, die ihm sein Arbeitnehmer offenbart hatte und sah für sich schließlich keinen anderen Ausweg, als den frisch Vermählten einfach vor die Tür zu setzen. Der klagte – und verlor zunächst vor dem Arbeitsgericht in Elsmhorn. Das Landesarbeitsgericht Kiel nannte die Kündigung nun einen Verstoß gegen Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.
Dem Arbeitgeber bleibt jetzt noch der Weg nach Erfurt.
Hochzeit mit Chinesin kein Kündigungsgrund – Job & Karriere: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.