Überstundenausgleich bei der Feuerwehr

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es für Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren einen vollen Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr zu geben hat. Das verlange schon das Europarecht.

Mehr dazu bei DATEV.

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