Auf ZEIT ONLINE ist der Artikel “Urteil zum Studium: Gericht hält Wartesemester für verfassungswidrig” erschienen. Das VG in Gelsenkirchen hatte sich zwar mit der Problematik bei Medizinstudenten auseinandergesetzt, sollte die Entscheidung aber Bestand haben, hätte dies weitreichende Folgen auch für andere Studiengänge.