Online-Angebot der Kanzlei

Gemäß dem Motto der Kanzlei:

your lawyer is your friend :)

bieten wir jetzt unsere Dienstleistungen auch online an. Das Angebot wird laufend erweitert. Wir freuen uns über jede Form der Rückmeldung, sei es Lob, sei es Kritik.

Für Fragen, die mit der Gewährung von Beratungshilfe in Zusammenhang stehen, haben wir ein Formblatt zum download bereitgestellt, mithilfe dessen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden können.

Zu Ihrer Information bieten wir Informationsbroschüren zum download an.

Im Familienrecht bieten wir

Im Insolvenzrecht begleiten wir Sie durch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Dies ist mit keinen Kosten für Sie verbunden, wenn Sie uns vorab einen Beratungshilfeschein zukommen lassen. Die gegebenenfalls erforderliche Antragstellung beim für Sie zuständigen Insolvenzgericht erledigen wir für Sie für einen Pauschalpreis in Höhe von EUR 60,00. Sollte Ihnen keine Beratungshilfe gewährt werden, treffen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, die sich an der Zahl Ihrer Gläubiger oriert. Für bis zu 5 Gläubigern erheben wir Gebühren in Höhe von EUR 224,00 zuzüglich einer Portopauschale in Höhe von 20,00 EUR sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Das macht in der Summe einen Betrag in Höhe von EUR 290,36. Für jeweils bis zu 5 weiteren Gläubigern erhöht sich der Grundbetrag um jeweils EUR 112,00 zuzüglich einer weiteren Portopauschale von 10,00 EUR und der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer von 19 %, also um EUR 145,18. Damit kosten bis zu 5 Gläubiger EUR 290,36, bis 10 Gläubiger EUR 435,54, bis 15 Gläubiger EUR 580,42, bis 20 Gläubiger 725,90 usw.

Forderungsmanagement von A wie AGB bis Z wie Zwangsvollstreckung – das heisst für uns mehr als Inkasso.

Näheres finden Sie auf der entsprechenden Seite.

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