Unterhaltsrecht

Im online-Angebot unserer Kanzlei finden Sie derzeit

  • ein Angebot für die Einholung unterhaltsrechtlich relevanter Auskünfte
  • ein Angebot für die Erstellung einer Unterhaltsberechnung
  • weiterführende links zu Urteilsbesprechungen mit unterhaltsrechtlich relevanten Themenstellungen. Die Erläuterungen befinden sich in meinem Rechtsprechungsblog.
  • eine Zusammenschau der Düsseldorfer Tabelle 2007 / 2008 als pdf-Datei zum download.

Unser Angebot wird laufend erweitert.
Wir bieten Ihnen die außergerichtliche Geltendmachung der unterhaltsrechtlich relevanten Auskünfte zum Pauschalpreis von EUR 90,00 an.

 

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Unterhaltsanspruch korrekt berechnet werden kann, ist die Zurverfügungstellung des hierfür notwendigen Datenmaterials durch den Unterhaltsverpflichteten. Hierfür hat der Gesetzgeber den Auskunfts- und Beleganspruch nach § 1605 BGB geschaffen.

Es ist nun, nicht zuletzt im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 1605 II BGB wichtig, dass der Auskunftsanspruch genauestens geltend gemacht wird, denn die Auskunft muss alle Positionen enthalten, die für die Ermittlung des Anspruchs von Bedeutung sein können.

Wir bieten Ihnen an, diesen Auskunftsanspruch für Sie beim Unterhaltsverpflichteten geltend zu machen. Diese aussergerichtliche Tätigkeit bieten wir Ihnen zum Pauschalhonorar von EUR 90,00 an.

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, so würden auf Sie lediglich der gesetzliche Anteil von EUR 10,00 entfallen. Weitere Gebühren entstehen für die außergerichtliche Tätigkeit nicht.

Sollte wider Erwarten die Einschaltung des Gerichts notwendig werden, sind die Gebühren entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach dem RVG abzurechnen. Falls Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe geltend machen können, übernehmen wir auch die Beantragung der PKH vor einer Klageerhebung.

Damit wir das Auskunftsersuchen zügig für Sie bearbeiten können, haben wir einen Fragebogen für Sie vorbereitet, den Sie hier herunterladen können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragebogen Unterhalt und Auskunft

Wir bieten Ihnen eine Unterhaltsberechnung zum Pauschalpreis von EUR 60,00 an.

Die Unterhaltsberechnung erfolgt mit dem Berechnungsprogramm 1×1 des Familienrechts. Autor des Programms ist der VorsRiaOLG Friedrich Strohal.

Ich habe Ihnen nachstehend einen umfangreichen Fragebogen zum download bereitgestellt. Der Fragebogen ist mit zahlreichen Hinweisen und Ausfüllhilfen versehen.

Für Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragebogen zum Unterhaltsrecht

Unterhaltsrechtlich relevante Rechtsprechung:

BGH: § 1612b V BGB ist für privilegierte volljährige Kinder nicht anwendbar.

Patchworkfamilien: Der BGH schafft mehr Klarheit im Unterhaltsrecht

BGH: Kindesuntehalt und Wechselmodell

BGH: Befristung von Aufstockungsunterhalt

Bundesverfassungsgericht: Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

BGH: Befristung von Aufstockungsunterhalt auch nach zwanzigjähriger Ehedauer

BGH: Keine Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens für Ehegattenunterhalt 

Düsseldorfer Tabelle 2007 / 2008

Düsseldofer Tabelle

Eine Antwort

4 01 2008
Langlhofer Gerd

Ist die Übergangsregelung im neuen Unterhaltsrecht(Düsseldorfer Tabelle) befristet? Wenn ja, wie lange ? mfG Danke

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