Wildunfall

27 09 2007

Der Kollege Hoenig aus Berlin hat hier in seinem weblog auf einen Fall aufmerksam gemacht, der in seiner Kanzlei derzeit bearbeitet wird. Dieser Fall wurde in der ZDF-Sendung WiSo behandelt. Dankenswerterweise hat der Kollege einen link zum Beitrag des ZDF gesetzt.

Der Beitrag ist sehenswert, er zeigt deutlich die Problematik beim Wildunfall auf. Ergänzend hierzu möchte ich nochmals an dieser Stelle auf die Entscheidung des BGH vom 11.07. verweisen, die hier in meinem Rechtsprechungsblog behandelt ist. Auch hier war ein Fuchs mit dem Leben davongekommen, das Ausweichmanöver hatte zu einem Schaden geführt. Während der BGH die Frage nach dem Grad des Verschuldens beantworten musste, geht es wie im obigen Fall häufig um die Frage, ob tatsächlich ein versichertes Risiko eingetreten ist, wenn das Tier nicht als „Beweismittel“ tot neben dem verunfallten Fahrzeug liegt. Die neuerliche Entscheidung des BGH dürfte aber nicht ohne Auswirkungen auf die Frage der Eintrittspflicht der Versicherung haben dürfen.





Fuchs Fahrlässigkeit Fahrmanöver – was der BGH dazu meint.

25 09 2007

Ein beachtenswertes Urteil kommt vom XII. Zivilsenat des BGH. Demnach handelt der Fahrer eines Fahrzeugs, der reflexhaft einem plötzlich auf der Straße erscheinenden Fuchs ausweicht, nicht grundsätzlich grob fahrlässig.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.