Schulfreie Bildung

14 10 2008

Das ist immer ein sehr kontrovers diskutiertes Thema, geht es hier doch um das Spannungsfeld zwischen elterlicher Freiheit der Erziehung und dem staatlichen Bildungsauftrag, also dem Anspruch des Kindes auf Bildung.

Der Bundesverband natürlich lernen e.V. betreibt ein Forum, in dem ein ganzer Artikelbaum der Diskussion um dieses Thema gewidmet ist. Hierin findet sich auch ein link zu der Kurzfassung meiner Anmerkungen zu den BGH-Beschlüssen  vom 11.09.2007, die ich hier in meinem Rechtsprechungsblog niedergelegt habe.





Wieder mal eine unwirksame Klausel

24 06 2008

Wenn der BGH eine Klausel in einem Mietvertrag zu prüfen hat, so kommt es recht häufig vor, dass diese dem gestrengen Blick des Gerichts nicht stand hält.

Der Maßstab ist immer der selbe: § 307 BGB – Inhaltskontrolle bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diese Kategorie fallen auch die Formularmietverträge.

Man muss also stets genau hinsehen: Individualvertragliche Vereinbarungen genießen Vorrang vor den AGB. Was bedeutet, dass eine zwischen den Parteien ausgehandelte und handschriftlich niedergeschriebene Klausel zu den Schönheitsreparaturen nicht dieser Inhaltskontrolle unterliegt, die formularmäßige Verwendung indes doch.
Der Grund hierfür ist einfach, ist doch bei der individuell ausgehandelten Lösung die Privatautonomie an oberster Stelle anzusiedeln, bei Formularverträgen jedoch ist derjenige Vertragsteil, dem das Formular zur Unterschrift hingelegt wird, als besonders schutzwürdig zu betrachten.

Bei der jetzigen Entscheidung ging es um Schönheitsreparaturen, die in einer bestimmten Farbgebung gehalten sein sollten. Dem hat der BGH nun den Riegel vorgeschoben. Während der laufenden Mietzeit wird der Mieter unangemessen benachteiligt, wenn ihm der Mieter formularvertaglich die Farbgebung seiner Wohnumgebung vorschreiben will.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungblog dargestellt.

 





Das kommt mir spanisch vor

4 03 2008

Unter dem Titel Alemania: Economía, Sociedad y Derecho gibt es ein spanischsprachiges Blog, das sich mit der gesellschaftlichen Situation in Deutschland auseinandersetzt.

Ein Beitrag beschäftigt sich mit der Problematik um das so genannte Homeschooling:

Será verdad que las familias de 78 niños alemanes habrían emigrado a GB porque aquí les prohíben el homeschooling 

Darin verlinkt findet sich mein Beitrag zum Sorgerechtsentzug des Bundesgerichtshofes, der sich mit der Problematik Schulpflicht contra Elternrechte auseinandergesetzt hatte.





noch ein update

18 12 2007

das Angebot der unterhaltsrechtlichen Rechsprechung ist um eine Entscheidung des BGH erweitert worden, wonach keine Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens für Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt besteht.





BGH bestätigt Sorgerechtsentzug

17 11 2007

Wenn Eltern ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, stellt dies einen Sorgerechtsmissbrauch dar. Diesem kann mit dem Sorgerechtsentzug begegnet werden.

Das hat der BGH jetzt entschieden.

Dies gilt auch für die Fälle, wenn das Handeln der Eltern religiös motiviert ist.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Franzi privat

15 11 2007

Die Privatsphäre von Prominenten ist ein schützenswertes Gut. Der BGH hat es aber abgelehnt, schon im Voraus einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine zukünftige Bildverichterstattung anzunehmen. Geklagt hatte der Schwimmstar Franziska van Almsiek, nachdem private Fotos in mehreren Zeitschriften veröffentlicht worden waren, wobei die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung im jetzigen Verfahren außer Streit stand. Es ging vielmehr um zukünftige Bild- und Wortberichterstattungen und um „kerngleiche“ Bilder.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Neues zum geschlossenen Immobilienfonds

6 11 2007

deer BGH hat heute seine Rechtsprechung zur gespaltenen Beitragspflicht bei geschlossenen Immobilienfonds fortgesetzt. Ausführlich dargestellt habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog.





Neues vom BGH zur NEL

5 11 2007

der BGH hat seine Rechtsprechung zu Ausgleichungsansprüchen nach einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fortgeführt.

Besonders an dieser Entscheidung ist die Frage, ob einem Erben nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod eines Partners ein Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage zusteht.

Das Gericht hat im Ergebnis seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wobei es nach Auffassung des Senats hier nicht auf den Meinungsstreit angekommen ist.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Prügelei und BGH

4 11 2007

Der BGH hat sich zur Frage von Beweislastverteilung und Annahme einer Notwehrsituation bei einer Prüglei auf einem Straßenfest geäußert.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Der Fall Görgülü

24 10 2007

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Begründung zur Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Fall Görgülü veröffentlicht.

Im Ergebnis ist die Entscheidung aber eine schallende Ohrfeige für die  in den letzten Jahren mit dem Fall befassten Institutionen. Das Gericht spart nicht mit Rügen dergestalt, dass viel zu lange geduldet und unterstützt wurde, dass der Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater unterbunden worden war.

Ich zitiere jetzt die Pressemitteilung des BGH:

Dem Elternrecht des Vaters und dem Kindeswohl kann danach nur durch eine kontinuierliche Annäherung genügt werden. Die Behörden, hier also der Amtsvormund, und die Gerichte haben deswegen alles zu unterbinden, was diese Annäherung gefährden könnte. Das schließt auch Zwangsmaßnahmen gegen die Pflegeeltern oder – als letztes Mittel – die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie ein, wenn die Pflegeeltern – wie in den bisherigen acht Lebensjahren des Kindes – nicht genügend Bindungstoleranz aufweisen, um ein kontinuierliches Umgangsrecht des Vaters zu akzeptieren.

Soweit das Oberlandesgericht den Sorgerechtsantrag nach dem gegenwärtigen Stand als „zurzeit unbegründet“ abgelehnt hat, hat der Bundesgerichtshof dies im Ergebnis gebilligt. Denn in der Vergangenheit ist das Umgangsrecht immer wieder unterbunden worden, insbesondere wenn sich eine stärkere Annäherung zwischen Vater und Kind abzeichnete. Weil diese emotionale Nähe aber Voraussetzung für die Übertragung des Sorgerechts ist, um eine Bindungslosigkeit zu verhindern, muss das Umgangsrecht gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden kann.

Beschluss vom 26. September 2007  XII ZB 229/06″

Beachtenswert ist, dass das Gericht darauf abhebt, dass jetzt das Umgangsrecht gestärkt werden muss. Unter der Prämisse, dass diese Annäherung unterstützt und nicht unterbunden werden darf, ist die Richtung auf eine endgültige Sorgerechtsübertragung vorgezeichnet.