Vorträge jetzt auch in Sigmaringen

28 10 2009

Auf Einladung des  ISUV/VDU e.V. – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht finden ab Januar 2010 wieder Themenabende mit familienrechtlichen Fragestellungen in Sigmaringen statt.

 

Die Termine sind jetzt zwischenzeitlich für das erste Quartal 2010 abgestimmt:

  • Mittwoch, den 13.01.2010: Schuldenfalle Trennung
  • Mittwoch, den 03.02.2010: Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Mittwoch, den 03.03.2010: Neues aus dem Unterhaltsrecht

Die Themenabende finden immer um 19:30 Uhr im Haus am Riedbaum (Soldatenheim) in der Binger Straße 7 statt. Der Eintritt ist frei.





Scheidungsfolgenvereinbarungen

27 10 2009

Wie regelt man die Scheidungsfolgen mit entsprechenden Vereinbarungen – was ist Inhalt, wie ist das Verfahren. Hierzu findet am Mittwoch, den 28.1o.2009 ein Vortragsabend in Ravensburg statt.

Auf Einladung des ISUV e.V. diskutiere ich ab 19:30 Uhr im Gasthaus Mohren in Ravensburg mit dem interessierten Publikum zu den Fragen rund um die Scheidungsfolgenvereinbarung sowie zur Mediation.





Neues Mediations-Blog

29 06 2009

Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Steven Green aus Massachusets. Er hat ein neues blog angelegt, das unter dem Titel „Familiy Law Practice“ hier aufzufinden ist. Der Untertitel macht es deutlich: Es geht hier um „Collaboration and Mediation“  – also Zusammenwirken und Mediation.

Die ersten blog-posts sind recht vielversprechend. Allerdings klären sie für jemanden, der bereits im Mediationsgeschäft tätig ist, nur selbstverständliches. Interessant finde ich den Beitrag zur Rolle des „Attorneys“  der mediativ arbeitet.

Ich bin gespannt darauf, wie sich dieses blog entwickelt – und wo und an welchen Stellen sich die Unterschiede zu den Mediationsverfahren in Familiensachen, wie sie in Deutschland betrieben werden, auftun.

Ich vertrete ja bekanntermaßen die Auffassung, dass die Unterschiede rechtskultureller Natur sind – die Entwicklung wird zeigem, ob sich meine These bestätigt oder aber ob ich widerlegt werde. Auf alle Fälle darf man gespannt sein.





Interessanter Artikel zum Eherecht

12 01 2009

Die Pforzheimer Zeitung hat unter der Überschrift „Was der Standesbeamte nicht erzählt“ einen interessanten Artikel zum Eherecht veröffentlicht, der hier unter diesem link erreichbar ist.

Es ist gut, dass dieses Thema nun auch in der Presse aufgegriffen wird, denn die Sensibilisierung für Fragestellungen rund um Eheverträge und Vorsorgeregelungen tut auch angesichts des erklärten Willens des Gesetzgebers, den Ehegatten mehr Eigenverantwortung zu überlassen, dringend not. Vielen jungen Paaren ist gar nicht so recht klar, was sich ändert, auch nicht im Hinblick auf die Unterschiede zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft.





Was ist 2008 an Unterhalt zu bezahlen ?

18 12 2007

Nachdem die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht ist, stellt sich nun die Frage, wieviel an Kindesunterhalt im Einzelfall zu bezahlen ist.

Wenn ein dynamischer Titel besteht, so ist dieser nach den Vorgaben des Gesetzgebers umzurechnen. Hierzu werde ich noch einen gesonderten Beitrag hier veröffentlichen.

Hinsichtlich der Mangelfallberechnung kommt nun das neue Rangfolgesystem der Unterhaltsrechtsreform zu tragen. Auch hierzu werde ich gesondert einen Beitrag schreiben.

Die Kindergeldanrechnung ist nun vereinfacht. Während nach der alten Regelung die Kindergeldanrechnung über die 135 % – Grenze gerechnet wurde, ist in Zukunft der Kindergeldbetrag entsprechend abzuziehen. Hieraus folgt, dass differenziert werden muss zwischen den ersten drei und den weiteren Kindern, da sich ab dem vierten Kind der Kindergeldbetrag erhöht.

Ich habe die Zahlbeträge in einer pdf-Datei hier zum download bereitgestellt:

Zahlbeträge Düsseldorfer Tabelle 2008





Düsseldorfer Tabelle 2008 ->> Ergänzung

18 12 2007

Nachdem das Erstaunen im Sommer diesen Jahres große war, als die Beträge für den Kindesunterhalt zurückgingen, weil der Regelbetrag zum 01. Juli 2007 abgesenkt worden war, wird es jetzt ab Januar zu einer Erhöhung der Zahlbeträge kommen.

In Westdeutschland liegt die Erhöhung bei ca. 1,75 EUR. In den neuen Ländern ist die Erhöhung deutlich höher.

Der Grund ist darin zu sehen, dass die Differenzierung in alte und neue Länder, wie sie noch in der Regelbetragsverordnung usus war, endgültig der Vergangenheit angehört. Immerhin sind die ersten Kinder, die nach dem Mauerfall geboren wurden, zwischenzeitlich volljährig geworden.

Der Grund für die einheitliche Bemessungsgrundlage liegt aber in der Tatsache, dass es nicht mehr der Regelbetrag ist, sondern der gesetzliche Mindestunterhalt. Dieser wurde neu bei der Unterhaltsrechtsreform 2008 geschaffen.

Den link zur Tabelle habe ich hier gesetzt.

Eine Zusammenschau der alten mit der neuen Tabelle habe ich hier veröffentlicht.

Hier gibt es die Zusammenschau als pdf-Datei zum download:

Düsseldofer Tabelle





Die neue und die alte Düsseldorfer Tabelle

17 12 2007

  Um einen Vergleich herstellen zu können zwischen der bisherigen und der neuen Tabelle, ist etwas Aufwand notwendig.

Neu ist, dass es jetzt einen gesetzlichen Mindestunterhalt gibt. Ausgehend von diesem wird jetzt vom Einkommen abhängig nach oben gerechnet.

Auffällig ist, dass die bisherige Differenzierung in den unteren Einkommensgruppen aufgegeben wurde, zwei Einkommensstufen der Tabelle wurden jetzt zu einer zusammengefasst.

Die großen Abweichungen der Zahlbeträge rühren von der gleichfalls veränderten Kindergeldanrechnung her.

Nettoeinkommen alt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen Altersstufen
Bis 6 Jahre 6 bis 12 12 bis 18 Ab 18
alt neu alt neu alt neu alt neu
01. bis 1300 bis 1.500 202 279 245 322 288 365 389 408
02. 1300 – 1500 217 263 309 389
03. 1500 – 1700 1.501 – 1.900 231 293 280 339 329 384 389 429
04. 1700 – 1900 245 297 349 401
05. 1900 – 2100 1.901 – 2.300 259 307 314 355 369 402 424 449
06. 2100 – 2300 273 331 389 447
07. 2300 – 2500 2.301 – 2.700 287 321 348 371 409 420 471 470
08. 2500 – 2800 303 368 432 497
09. 2800 – 3200 2.701 – 3.100 324 335 392 387 461 438 530 490
10. 3200 – 3600 3.101 – 3.500 344 358 417 413 490 468 563 523
3.501 – 3.900 380 438 497 555
11. 3600 – 4000 364 441 519 596
3.901 – 4.300 402 464 526 588
12. 4000 – 4400 384 466 548 629
4.301 – 4.700 425 490 555 621
13. 4400 – 4800 404 490 576 662
4.701 – 5.100 447 516 584 653
über 4800
über 5.101




Die neue Tabelle ist da !

17 12 2007

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01. Januar 2008 gilt, veröffentlicht.  Sie ist über das online-Angebot des OLG Düsseldorf erreichbar.

Hier ist der link zur neuen Tabelle.





Boris Becker

15 11 2007

Ihm verdanken wir viel: Nicht nur den legendären Wimbeldonsieg, die spannenden Nächte mit den Matches gegen Ivan Lendl und andere und den Aufstieg des Tennissports zum Massensport.

Auch wir Familienrechtler  müssen ihm Respekt zollen: Der Fall Becker Boris vs. Barbara kann auch heute noch als Lehrbeispiel im internationalen Familienrecht herhalten. Auch die Möglichkeit der entsprechenden Auslegung des Trennungsjahres war bei dem sehr schnellen Verfahren vor dem Münchener Familiengericht durchaus beachtlich.

Aber jetzt ging es durch die Presse, dass Herr Becker sich ernsthaft um das Sorgerecht für seine nichteheliche Tochter bemüht. Damit stellt er sich bewusst einem Verfahren, das bei der geltenden Rechtslage als beinahe aussichtslos erscheinen dürfte. Denn zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es der Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter. Dazu zwingen kann man sie nicht, der Weg über § 1672 ist aus diesem Grunde auch versperrt.

Trotzdem ist diese Initiative begrüßenswert. Denn die Popularität des nichtehelichen Vaters vermag eine Öffentlichkeit für diejenigen Väter herstellen, die sich in der selben Situation befinden.





bye bye Regelbetrag

5 11 2007

Frau Zypries hat es heute verkündet: die Koalition konnte sich nun endlich auf die Unterhaltsrechtsreform einigen.

Das Hauptinteresse lag zwar auf dem neuen Rangfolgesystem und der Frage, wie der Betreuungsunterhalt für minderjährige Kinder ausgestaltet sein wird.

Dabei ist aber der längst überfällige Wechsel bei der Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt etwas aus dem Blickwinkel geraten.

In Zukunft wird nämlich nicht mehr ein Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrages geschuldet. Bemessungsgrundlage in Zukunft ist der doppelte Kinderfreibetrag aus dem Einkommenssteuerrecht.

Neu wird auch der gesetzliche Mindestunterhalt werden.

Damit wird die Düsseldorfer Tabelle, so wie wir sie bisher kennen, der Vergangenheit angehören.