Prozess verloren – Gegner triumphiert – die wahren Gründe

6 08 2009

Diese Gründe nennt Richter Ballmann in seinem launig gehaltenen Beitrag, der hier zu finden ist. Und weil Richter Richter sind und Anwälte nur Menschen, die allenfalls die Befähigung zum Richteramt haben, fehlt der Punkt, dass es in der zweiten Instanz doch anders gekommen ist, weil die ehrenwerte Richterzunft in höheren Sphären doch noch ein Einsehen mit der Gerechtigkeit hatte….

Ansonsten aber eine wirklich gelungene Darstellung !





Kleinbetrieb oder nicht

29 06 2008

Davon hängt es ab, wenn die Frage im Raume steht, ob der Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist – oder eben nicht.

Das BAG hat wieder entschieden, dass den Arbeitnehmer grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast trifft, auch wenn hieran nicht allzuhohe Anforderungen zu stellen sind.

Ausführlich habe ich die Entscheidung hier in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Wieder mal eine unwirksame Klausel

24 06 2008

Wenn der BGH eine Klausel in einem Mietvertrag zu prüfen hat, so kommt es recht häufig vor, dass diese dem gestrengen Blick des Gerichts nicht stand hält.

Der Maßstab ist immer der selbe: § 307 BGB – Inhaltskontrolle bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diese Kategorie fallen auch die Formularmietverträge.

Man muss also stets genau hinsehen: Individualvertragliche Vereinbarungen genießen Vorrang vor den AGB. Was bedeutet, dass eine zwischen den Parteien ausgehandelte und handschriftlich niedergeschriebene Klausel zu den Schönheitsreparaturen nicht dieser Inhaltskontrolle unterliegt, die formularmäßige Verwendung indes doch.
Der Grund hierfür ist einfach, ist doch bei der individuell ausgehandelten Lösung die Privatautonomie an oberster Stelle anzusiedeln, bei Formularverträgen jedoch ist derjenige Vertragsteil, dem das Formular zur Unterschrift hingelegt wird, als besonders schutzwürdig zu betrachten.

Bei der jetzigen Entscheidung ging es um Schönheitsreparaturen, die in einer bestimmten Farbgebung gehalten sein sollten. Dem hat der BGH nun den Riegel vorgeschoben. Während der laufenden Mietzeit wird der Mieter unangemessen benachteiligt, wenn ihm der Mieter formularvertaglich die Farbgebung seiner Wohnumgebung vorschreiben will.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungblog dargestellt.

 





Klitschko-Brüder sind keine Künstler

20 06 2008

Zumindest nicht im Sinne des Künstersozialversicherungsgesetzes, wenn es nach dem Bundessozialgericht geht. Es ging um die Frage, ob die Mitwirkung in diversen Werbespots als selbständige künsterische Leistung angesehen werden musste, mit der Folge, dass hierfür die Künstlersozialabgabe zu entrichten gewesen wäre.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Mitwirkung in Werbespots aus Sportlern noch keine Künstler macht. Ob es bei Fernseh- oder Kinoproduktionen anders entscheiden werde, liess das Gericht offen.

Ich habe die Entscheidung ausführlich hier in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Neues zum Betriebsübergang

17 06 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass dann ein Betriebsteilübergang vorliegt, wenn eine Service-GmbH Mitarbeiter des Altunternehmens übernimmt und diese an die Ausgangsfirma oder an deren Tochterunternehmen „zurückentleiht“.

Die gewählte Konstruktion über einen Aufhebungsvertrag mit dem Altunternehmen bei gleichzeitigem Neuabschluß eines Arbeitsvertrages mit der Neugründung stellte eine Umgehung der gesetzlichen Regelungen des § 613a BGB dar.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Betriebliche Erlaubnisse und andere interne Gestattungen

16 06 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neueren Urteil nunmehr Stellung zur „betrieblichen Fahrerlaubnis“ bezogen. Hier handelte es sich um eine Art betriebsinterner Führerschein eines Unternehmens, das im öffentlichen Nahverkehr tätig ist.

Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters zur Entscheidung vorliegen, dem diese betriebliche Erlaubnis vom Betriebsleiter entzogen worden war.

Das BAG hat nun klargestellt, dass eine betriebsinterne Erlaubnis nicht mit behördlichen Erlaubnissen wie dem Führerschein gleichgestellt betrachtet werden kann. Schließlich habe der Arbeitgeber es in der Hand, die Regeln für Erteilung und Entzug selbst zu gestalten. Damit sei aber die Gefahr verbunden, dass das Regelungssystem zu den verhaltensbedingten Kündigungen unterlaufen werden könnte.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Erbschaftsteuerreform

12 06 2008

Die Reform der Erbschaftsteuer kommt nicht so recht voran. Anfang 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Regelung bekanntlich für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine umfassende Reform bis Ende 2008 aufgegeben.

Der Koalitionsausschuss hat das Vorhaben wiederum in Arbeitsgruppen verschoben.

Daniel Franke aus Leipzig betreibt die Seite investmentsparen.net. Dort hat er jetzt in einem Aufsatz zur Erbschaftsteuer auf meinen Beitrag in meinem Rechtsprechungsblog verwiesen.





Aus für die doppelte Schriftformerfordernis

4 06 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt ein Urteil gefällt, wonach die doppelte Schriftformerfordernis in Formulararbeitsverträgen (Änderungen bedürfen der Schriftform – der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf gleichfalls der Schriftform) gegen den Vorrang der Individualabrede verstößt und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, da dieser davon ausgehen müsste, dass eine mündliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wegen § 125 BGB formnichtig sein könnte.

Die gesamte Entscheidung habe ich hier in meinem Rechtsprechungsblog veröffentlicht.





Resturlaub verfällt bei zweiter Elternzeit nicht

27 05 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach ein Resturlaubsanspruch dann verfallen sollte, wenn er nicht unmittelbar nach der ersten Elternzeit genommen wurde. Bislang hatte der neunte Senat sich strikt an den Gesetzeswortlaut gehalten, wonach der Resturlaubsanspruch im laufenden oder spätestens darauffolgender Jahr der Elternzeit weiter bestand.

Ausgehend von verfassungs- und europarechtlichen Regelungen, insbesondere der Gleichbehandlungsrichtlinie, der Mutterschutzrichtlinie und der Arbeitszeitrichtlinie sowie dem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 I GG hat das Gericht nun seine Haltung geändert. Demnach besteht der Resturlaubsanspruch respektive der Abgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch dann fort, wenn der Resturlaub aus der Zeit vor der ersten Elternzeit wegen einer weiteren sich anschließenden Elternzeit nicht genommen werden konnte.

Ich habe diese Entscheidung ausführlich in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.





Zur Befristung von Arbeitsverträgen bei personaler-online.de

10 05 2008

Meine Erläuterung des BAG-Urteils zur Frage, wie eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages zustandekommt, obwohl bei Arbeitsaufnahme kein unterschriebener Vertrag vorlag, ist jetzt auch im blog von personaler-online zu lesen. Das BAG hatte dahingehend argumentiert, dass, wenn vorab ein unterzeichnetes Vertragsvormular ausgehändigt wurde, der Vertrag nur durch Annahme dieses Angebotes zustande kommen konnte. Ein Vertragsschluß durch konkludentes Handeln scheidet hier aus.