Illegaler Waffenbesitz – Amnestie

14 08 2009

Nach dem Amoklauf in Winneden wurde eine Amnestieregelung eingeführt, die es den Besitzern von illegalen Waffen ermöglichen sollte, bei Aushändigung derselben bei den zuständigen Behörden straffrei zu bleiben.

Der bayerische Innenminister Hermann bezeichnet diese Amnestieregelung zur Rückgabe illegaler Waffen als einen vollen Erfolg. Das meldet B5 aktuell.

Der Beitrag kann hier nachgehört werden:

http://www.br-online.de/b5aktuell/b5-ressorts/joachim-herrmann-innenminister-waffen-ID1250174417402.xml





Verkauf von Soft-Air-Pistolen an Jugendliche

24 09 2007

Wer Soft-Air-Pistolen an Jugendliche verkauft, kann sich unter Umständen strafbar machen. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.

Demzufolge ist der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes nicht für die Strafverfolgungsbehörden bindend. Die Bestätigung des Freispruchs erfolgte daher aufgrund eines Verbotsirrtums, weil die Angeklagte darauf vertraut hatte, dass sie sich im Rahmen des Feststellungsbescheides auf rechtlich sicherem Terrain bewege.

Die Entscheidung habe ich ausführlich hier dargestellt.