….. ist nichts für Kinder und Jugendliche. Aus diesem Grunde ist es verboten, jugendgefährdende Medien einfach so über den Versandhandel zu vertreiben.
Der Bundesgerichtshof musste sich jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob das Internetauktionshaus ebay unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zur Unterlassung herangezogen werden kann, wenn seine Internetplattform für den Handel mit indizierten Medien gebraucht wurde.
Der BGH hat in Anlehnung an die Entscheidung zum Handel mit gefälschten Rolex-Uhren auf ebay dessen Haftung damit begründet, dass die Betreiber die Gefahr hierfür gesetzt haben.
Ausführlich habe ich das Urteil des BGH in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.
Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.
Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.