Wenn das Land keinen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufgestellt hat, kann der betroffene Bürger von den zuständigen Behörden verlangen, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Urteil habe ich in meinem Rechtsprechungsblog ausführlich dargestellt.