Befristung nach Ausbildung

Das BAG hat jezt klargestellt, dass nach Abschluss der Ausbildung nur das Anschlussarbeitsverhältnis deswegen befristet werden kann. Danach ist dieser Befristungsgrund verbraucht.

Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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