Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Mit diesem Gesetz erhalten Staatliche Behörden künftig die Befugnis Vaterschaftsanerkennungen anzufechten.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies dann möglich sein, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.
Damit ist der staatliche Eingriff auf die Fälle beschränkt, in denen mit der Vaterschaftsanerkennung staatsangehörigkeitsrechtliche oder ausländerrchtliche Vorteile zugrunde liegen, ohne dass tatsächlich eine sozial-familiäre Beziehung bestanden hat oder noch besteht.
Dies ist schon allein aus dem Gedanken des Art. 6 Grundgesetz notwendig.