Nachdem die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht ist, stellt sich nun die Frage, wieviel an Kindesunterhalt im Einzelfall zu bezahlen ist.
Wenn ein dynamischer Titel besteht, so ist dieser nach den Vorgaben des Gesetzgebers umzurechnen. Hierzu werde ich noch einen gesonderten Beitrag hier veröffentlichen.
Hinsichtlich der Mangelfallberechnung kommt nun das neue Rangfolgesystem der Unterhaltsrechtsreform zu tragen. Auch hierzu werde ich gesondert einen Beitrag schreiben.
Die Kindergeldanrechnung ist nun vereinfacht. Während nach der alten Regelung die Kindergeldanrechnung über die 135 % – Grenze gerechnet wurde, ist in Zukunft der Kindergeldbetrag entsprechend abzuziehen. Hieraus folgt, dass differenziert werden muss zwischen den ersten drei und den weiteren Kindern, da sich ab dem vierten Kind der Kindergeldbetrag erhöht.
Ich habe die Zahlbeträge in einer pdf-Datei hier zum download bereitgestellt: