Die Änderung der Insolvenzordnung

Angesichts der Finanzmarktkrise und der damit verbundenen Gefahr, dass eine bilanztechnische Unterdeckung die Unternehmen in die Insolvenz treiben könnte, hat das Bundeskabinett kurzfristig die Änderung der Insolvenzordnung beschlossen.

Das geht aus einer Pressemeldung des BMJ hervor.

Der Spiegel vermeldet selbiges in seiner online-Ausgabe.

Ich sehe das Vorhaben kritisch, da die InsO mit ihren Möglichkeiten längst nicht effektiv ausgenutzt wird. Die Insolvenz wird immer noch als Synonym zum Ende des Unternehmens gesehen und zuwenig als Möglichkeit eines fresh-start.

Ich habe mich hierzu auf XING ausführlich geäußert.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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