Beratungshilfe

Immer wieder stellt sich die Frage, ob den Rechtssuchenden die Gewährung von Beratungshilfe zusteht. Zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich daher hier ein Formblatt zum download bereitgestellt. Damit kann errechnet werden, ob das einzusetzende Einkommen für die Beratungshilfe ausreichend ist. Wichtig ist, dass grundsätzlich der Rechtspfleger über die Gewährung entscheidet, das Formblatt kann allenfalls Hilfestellung bieten.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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