Warum eigentlich ?

Warum sollte man sich eigentlich auf alternative Konfliktbewältigungsmodelle einlassen ?

Meines Erachtens wird dieser Frage nicht genügend nachgegangen. Ich habe beobachtet, dass die positive Antwort hierauf eigentlich schon bei der weiteren Fragestellung vorausgesetzt wird.

In der Mehrzahl der Veröffentlichungen wird Mediation als Alternative zu den öffentlichen Gerichten empfohlen. Als wesentliche Gründe werden der Kostenfaktor genannt sowie die Tatsache, dass man hier unter Umständen schneller zu einem Ergebnis kommen kann wie in einem langwierigen Gerichtsverfahren.

Dennoch ist zu beobachten,  dass alternatives Konfliktmanagement noch zu keiner durchschlagenden Erfolgsstory geworden ist.

Ich vertrete die These, dass dies kulturell begründet ist, nämlich darin, dass in den Ländern, in denen Mediation zwischenzeitlich tägliche Übung geworden ist, wie beispielsweise in den USA, ein anderes Rechtsempfinden vorherrscht als hier in Mitteleuropa.

Unterschiedliche Rechtssysteme und eine völlig anders verlaufene Rechtsgeschichte haben in den USA und in Deutschland verschiedene Voraussetzungen zum Zugang zum Recht geschaffen.

Hinzu kommt, dass wir in den USA eine offensive Verteidigung der Bügerrechte durch die Bürgerrechtsbewegung verzeichnen können, die in ihren Wurzeln bis auf die Unabhängigkeitserklärung von 1776 zurückreicht.

Damit hängt aber auch das zusammen, was ich unter dem Titel „Mediation und der Wilde Westen“ zusammengefasst habe, nämlich das Selbstverständnis, dahingehend, das eigene Recht in die eigenen Hände zu nehmen und zu gestalten.

In Mitteleuropa ist im Gegenzuge genau die Beschränkung dessen und die Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols unter Verzicht genau auf dieses Recht, die eigenen Sachen zu regeln, Voraussetzung für die Überwindung der mittelalterlichen Fehdesysteme gewesen – und damit Vorläufer zur Entwicklung eines zivilen Zusammenlebens.

Wenn nun also die Rückeroberung des Privaten vom Staat und seiner Organe ein Gewinn im Hinsicht auf bürgerliche Freiheiten darstellt,  so bedarf es einer Auseinandersetzung mit der Frage, zu welchem Preis und unter welchen Voraussetzungen Menschen bereit sind, eine Beschränkung des Staates hier überhaupt einzufordern.

Wenn Gerechtigkeit in modernen Gesellschaften vornehmlich als eine Form der Verfahrensgerechtigkeit begriffen wird, dann bietet der staatliche Rahmen mit seinen ausgeklügelten Regelungen in den Prozessordnungen eigentlich den geeigneten Rahmen, die Wiederherstellung von Gerechtigkeit zu ermöglichen.

Alternative Konfliktbehandlungsmodelle haben diese Gewähr und damit diesen Rahmen naturgemäß nicht. Dieser Rahmen muss daher erst im jeweiligen Einzelfall geschaffen werden.

Das bedeutet aber auch, dass bei den Konfliktbeteiligten das Selbstverständnis darüber, dass im konkreten Falle die eigenen einzuhaltenden Spielregeln erst erarbeitet werden müssen und dass die Basis des zu erarbeitenden Ergebnisses in eigener und nicht in fremder Verantwortung geschaffen werden muss, erst noch geweckt werden muss.

Es gilt daher, dieses Selbstverständnis zu wecken – und dieses in einen modernen geistesgeschichtlichen und rechtsgeschichtlichen Kontext zu stellen. Damit einher geht aber auch das Selbstverständnis von uns Konfliktmanagern – nämlich das einer fundierten Standortsbeschreibung im Kontext von Recht, Gerechtigkeit und Freiheit.

Dann – wenn Medianten unnd Mediator in diesem Kontext entsprechend positioniert sind – können sich die am Konflikt beteiligten Menschen auch auf alternative Konfliktbearbeitungsmodelle einlassen.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

3 Kommentare zu „Warum eigentlich ?

  1. Herzlichen Dank für diesen Denkanstoß! Ich beschäftige mich auch bereits seit längerer Zeit mit der Frage, was Mediation eigentlich ausmacht und warum die Vorzüge dieser Konfliktbearbeitungsalternative scheinbar nicht erkannt werden.

    Bei der Sichtung der (inzwischen umfangreich vorhandenen) Literatur und einschlägigen Beiträgen im Internet bin ich zu dem gleichen Schluss gekommen, wie oben im Beitrag bereits genannt. Man findet Definitionen, Hinweise zu den möglichen Anwendungsfeldern, dem strukturiertem Ablauf und mehr oder weniger aufgeblasene Beiträge zum Kostenfaktor. Ansonsten zahlreiche Wiederholungen und gegenseitiges zitieren.

    Häufig beginnen die Beiträge mit „Mediation ist ein (strukturiertes) Verfahren zur außergerichtlichen Konflikt(Streit)beilegung …“ und genau da liegt meines Erachtens der berühmte Hase schon im Pfeffer.
    Mit den Begriffen ‚Verfahren‘, ‚außergerichtlich‘, oder wie oben genannt ‚Gerechtigkeit‘, und den meist folgenden Erläuterungen, wird eine ausschließliche Nähe zur Juristerei assoziiert, die ich so nicht (mehr) sehe.

    Mediation setzt aus meiner Sicht nicht vordergründig beim Recht oder der – wie auch immer definierten oder gefühlten – Gerechtigkeit an, sondern bei der (notwendigen) Einsicht der Medianden, dass ihr Konflikt wesentlich die Folge gestörter oder völlig eingestellter Kommunikation ist. Ohne diese Einsicht und die grundsätzliche Bereitschaft der Medianden (wieder und miteinander) zu kommunizieren, kann Mediation nicht gelingen.

    Kommunikationsstörungen zu bearbeiten gehört nun aber eigentlich zu den klassischen Arbeitsfeldern von Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeitern und ähnlichen Gewerken, nicht aber klassisch zum Arbeistsfeld von Juristen.
    Alle anerkannten und angewandten Techniken (Techniken, nicht Methoden) innerhalb einer Mediation sind, teilweise modifiziert, solche aus verschiedenen therapeutischen Ansätzen. Ursprüngliche Ziele sind in der Regel die Stärkung der Persönlichkeit (Selbstbehauptung) und der Sozialkompetenz (Wechselbezüglichkeit, Ressourcenentdeckung, Optionsentwicklung, Kompromissfähigkeit etc.).
    Kleiner Exkurs. RA und Mediator Bernhard Böhm hat jüngst in einem kollegialen Gespräch die These in den Raum gestellt, dass Mediation, beispielsweise im Gesundheitswesen (wie auch in den anderen Anwendungsfeldern), keiner besonderen Methode bedarf. Ich gehe einen Schritt weiter und sage: Mediation ist die Methode. Auch wenn nicht zwingend nötig, so kann die berufliche Herkunft der vermittelnden Person, und damit deren spezifisches Fachwissen, hilfreich für das Verständnis des Sachverhaltes sein. Weitergedacht würde das bedeuten, dass Anwalts- und Richtermediatoren einen gewissen Platzvorteil bei innergerichtlichen Mediationsfällen hätten (aber gibt es solche? Oder sind die Gerichte wegen der Nähe zum Recht quasie konfliktfreie Räume wo es keiner Mediation bedarf …?). Das wäre aus meiner Sicht schon ein sehr schöner Ansatz die Frage nach dem Warum zu erhellen: Wenn innergerichtliche Konflkikte durch Mediation gelöst, mehr Öffentlichkeit bekämen – Das muß ein gutes Modell sein, unsere Hüter und Vertreter des Rechts nutzen es selbst. Exkurs Ende.

    In einem wesentlichen Punkt unterscheidet sich nun aber die Mediation von Therapie- und Beratungsangeboten: in der Berücksichtigung der Rolle des Rechts. Die umfassende Aufklärung und fundierte Beratung zur tatsächlichen Rechtslage kann ein nichtanwaltlicher Mediator in der Regel nicht leisten, und ein anwaltlicher Mediator sollte es zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur klaren Wahrung seiner Neutralität / Allparteilichkeit im eigenen Fall nicht tun.
    Chance und Stärke der Mediation liegen meines Erachtens idealerweise in der Interdisziplinarität agierender Mediatorinnen und Mediatoren, bzw. deren nutzbaren Netzwerken. Die MediatorInnen sollten ihre biographischen und beruflichen „Fallen“, ihre Möglichkeiten und Grenzen kennen und auch offen nach außen kommunizieren.

    Mediation ist meines Erachtens weder vergleichbar, noch stellt sie eine Alternative zu bekannten Therapie- oder Beratungsformen und gerichtlichen Auseinandersetzungen dar. Auch auf die Gefahr hin Anstoß zu erregen, besonders aus dem Kreis anwaltlicher Mediatoren, wage ich die These: Mediation ist gleichberechtigt und ebenso wie Psychotherapie, Rechtssprechung u.a., im weitesten Sinne eine Methode sozialer Arbeit, die auf geltendem Recht gegründet, unter Verwendung anerkannter sozialwissenschaftlicher und psychotherapeutischer Techniken zum Ziel hat, unter den Beteiligten Kommunikation zu ermöglichen, zwischen unterschiedlichen Standpunkten (Sprachcodes) zu vermitteln und gestörte zwischenmenschliche Verhältnisse zu befrieden. Der Mediator hat hierbei lediglich die Funktion eines Katalysators, der die Kommunikation anregt und zielgerichtet (lösungsorientiert) steuert, im Gegensatz zu den Medianden aber bezogen auf den Prozess unverändert zurück bleibt.

    Warum sollte man sich nun auf alternative Konfliktlösungsmodelle einlassen?
    – Weil ich erkannt habe, dass meine bisherigen Konfliktlösungsstrategien (soweit überhaupt vorhanden) defizitär sind, und ich äußere Hilfe benötige.
    – Weil ich mit der Inanspruchname einer Mediation die Möglichkeit habe, meinem gefühltem Recht und meinem Verständnis von Gerechtigkeit jenseits der Rechtssprechung Geltung zu verschaffen.
    – Weil ich mich in einem rechtsstaatlichen System gegründet weiß, auf dass ich mich für den Fall des Scheiterns einer Vermittlung berufen kann.
    – Weil ich die Bereitschaft mit bringe, meine Perspektive zu erweitern, und im Idealfall Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung für die Zukunft aufgezeigt bekomme (transformatorischer Ansatz!).
    – Weil ich darauf vertraue, die Wahrung meines (gefühlten) Rechts tatsächlich selbst in die Hand nehmen zu können.
    – Weil mir ein gemeinsam ausgehandelter Kompromiss für die Zukunft tragfähiger erscheint als gesprochenes Recht.
    – Weil die Fach- und Sachkompetenz meines Gegenüber mich im Vorgespräch von der (noch) ungewöhnlichen Methode überzeugt und Vertrauen geweckt haben.

    Wenn es gelingt, innerhalb der Mediatorenszene die teilweise vehement geführten Grabenkämpfe und Ressentiments um Zuständigkeiten zwischen anwaltlichen und nichtanwaltlichen Mediatoren einzustellen und sich auf das Gemeinsame zu konzentrieren, dann dürfte es gelingen, Mediation als Methode für die Zukunft „gesellschaftsfähig“ zu machen und mehr Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erlangen. Die häufig vertretene ausschließliche Anbindung an das Recht muss zu Gunsten einer offenen Methode zur Einflussnahme auf eine gesellschaftliche Entwicklung aufgegeben werden. Es war auch ein weiter Weg vom Faustrecht bis zu unserer heutigen Rechtssprechung, einschließlich abgeschaffter Todesstrafe.
    Mediation muss mehr sein als Nebenerwerbszweig anwaltlicher Mediatoren (nach dem Motto: ‚lieber ein Mediant als gar kein Mandant‘). Gleiches gilt natürlich für nichtanwaltliche MediatorInnen. Das schlagende Argument darf nicht allein die „kostengünstige Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung“ sein. Der argumentative Focus sollte auf der Selbstverantwortung (insbesondere bei der Lösungsfindung), und deren zunächst unbegrenzten Möglichkeiten liegen. Die Einsicht, dass ich an der Entstehung des Konfliktes beteiligt war, muss die Einsicht zur Folge haben, dass auch die Lösung des Konfliktes in mir liegt. Diese Einsichten zu wecken ist in erster Linie soziale Arbeit, deren rechtliche Relevanz im Weiteren zu erarbeiten ist.

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