Restschuldbefreiung

Eine natürliche Person kann im Anschluss an das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erlangen. Allerdings kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers diese auch versagen.

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Zu den Hintergründen und dem Verfahren habe ich im Schuldnerberatungsblos meineschulden.wordpress.com einen Artikel gepostet, der hier zu finden ist.

Außerdem habe ich zu dieser Thematik im dortigen download-Bereich einen entsprechenden Informationsflyer bereitgestellt.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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