Eine natürliche Person kann im Anschluss an das Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erlangen. Allerdings kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers diese auch versagen.
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Zu den Hintergründen und dem Verfahren habe ich im Schuldnerberatungsblos meineschulden.wordpress.com einen Artikel gepostet, der hier zu finden ist.
Außerdem habe ich zu dieser Thematik im dortigen download-Bereich einen entsprechenden Informationsflyer bereitgestellt.