Im der Doppelnummer des albmag Dezember 09/Januar 2010 erscheint ein Artikel von mir, der sich mit den Neuerungen des ehelichen Güterrechts seit der Reform zum 01.09.2009 befasst.
[picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=landscape+mountain+germany&iid=34170″ src=“0032/35aa027e-df7c-476c-84e4-062c0b9d6ae0.jpg?adImageId=8554708&imageId=34170″ width=“500″ height=“333″ /]
Ich gehe darin den wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Berücksichtigung von negativem Anfangsvermögen nach. Ausserdem befasse ich mich dort mit dem Ansinnen des Gesetzgebers, mit Hilfe von neuen Auskunftsansprüchen zum Endvermögen im Zeitpunkt der Trennung sowie neuer Beweislastregeln das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten und damit sogenannte illoyale Vermögensverschiebungen in der Trennungszeit zu verhindern.