Das OLG Düsseldorf hat gestern die neue Tabelle veröffentlicht, die hier zum download breitsteht.
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Außerdem hat das Gericht eine Vergleichstabelle zum download bereitgestellt, aus der die Differenzen zu der letzten Tabelle ersichtlich sind, sowohl in Höhe der prozentualen Steigerung wie auch in Höhe der Zahlbeträge. Dies ist deswegen von Belang, weil ja auch die Kindergeldsätze zum 01.01.2010 angehoben worden sind. Die Zahlbetragstabelle berücksichtigt allerdings nur die Werte für dsa erste und zweite Kind, da für das dritte Kind mehr Kindergeld bezahlt wird.
Das ist ja sehr schön. Danke für den Beitrag und all diese interessante und nützliche Infos hier. Muss ja öfter mal hier rein…
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