Der neuen Düsseldorfer Tabelle wird vermutlich eine recht kurze Haltbarkeit beschieden sein.
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Der Grund ist darin zzu sehen, dass im Frühjahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV ansteht. In diesem Zusammenhang werden auch die Selbstbehaltssätze der Tabelle auf den Prüfstand kommen. Denn die Fragen, mit denen sich das BVerfG auseinanderzusetzen hat berühren auch die Fragen des Existenzminimums von Unterhaltsverpflichteten.