Restschuldbefreiung

Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet.

[picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=money&iid=5118626″ src=“6/4/1/1/radars_a77d.jpg?adImageId=9420633&imageId=5118626″ width=“500″ height=“331″ /]

Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.09.2009 entschieden. Ich habe die Entscheidung in meinem Rechsprechungsblog hier veröffentlicht.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: