Nachdem die Düsseldorfer OLG-Richter bei der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2010 darauf hingewiesen haben, dass dieses Regelwerk im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV vorläufig sei, wird nun aufgrund einet Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts in den drei Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 bereits am 09. Februar das Urteil verkündet werden.
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Der Entscheidung werden erhebliche Auswirkungen auf die Frage nach der Höhe des Selbstbehaltes für Unterhaltsverpflichtete zugemessen.