Zuerst ist man verliebt…. dann reift irgendwann der Entschluss, es miteinander zu versuchen. Die Zahl der Paare, die ohne den standesamtlichen Segen zusammenleben, steigt. Die Gründe hierfür sind vielfältig – heiraten kann man ja immer noch, wenn es denn gut geht oder wenn Kinder kommen oder wenn man sich wirtschaftlich situiert hat oder oder oder….. oder man will es einfach grundsätzlich nicht.
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Dabei berühren die Fragen, die in rechtlicher Hinsicht entstehen können, alle Bereiche des Lebens. Von der Miete über den Beruf bis hin zu Fragen, die sich im Falle des Scheiterns der Beziehung stellen, beispielsweise nach den Haushaltsgegenständen (dem früheren Hausrat), Fragen des Unterhalts und der Altersvorsorge und der Vermögensauseinandersetzung.
Aber auch im Erbrecht können sich entsprechende – unter Umständen recht unangenehme – Konsequenzen ergeben.
Denn im Gegensatz zur bürgerlichen Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft schweigt sich der Gesetzgeber hier bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beharrlich aus.
Am 3. Februar findet zu diesen Themen ein Vortragsabend in Sigmaringen im Haus am Riedbaum statt. Beginn ist 19:30 Uhr, der Eintritt ist frei.