Volljährige unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, können ab Januar 2011 mehr Unterhalt bekommen. Die Oberlandesgerichte haben die Bedarfssätze hier um 30 EUR auf EUR 670,00 angehoben. Lange Jahre war hier ein Festbetrag von EUR 640,00 die Regel.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der süddeutschen Familiensenate führen hierzu aus:
„Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 670 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren. Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.“