Das OLG Frankfurt hat jetzt entschieden, dass der Hausratsversicherung der Umstand mitgeteilt werden muss, dass über das eigene Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies gilt nach der Meinung der Frankfurter Richter auch dann, wenn das Formular zur Schadensmitteilung diesen Umstand gar nicht erfragt.
Mehr dazu habe ich auf den Seiten unserer Schuldner- und Insolvenzberatung dargestellt.