Während der Gesetzgeber das Umgansgrecht des Elternteils, bei dem die Kinder nach der Trennung nicht dauerhaft leben, als für das Kindeswohl in der Regel förderlich voraussetzt, sind die Großeltern schlechter dran.
Der Grund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass die Großeltern als Elternteile eines der getrennten Eltern oftmals im Trennungskonflikt selbst eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
Deshalb gibt es den eigenständigen § 1685 BGB. Dieser gibt den Großeltern – und anderen Bezugspersonen – dann ein eigenständiges Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Bei Meinungsverschiedenheiten im Bezug auf die Trennung kann das Umgangsrecht daher gefährdet sein. Soweit in der Vergangenheit intensive Beziehungen zu den Großeltern bestanden, ist das Umgangsrecht in der Regel großzügig auszugestalten.
Auf den Seiten des ZDF sind hier weitere Informationen zum Thema erhältlich. Hier gibt es auch eine Reportage der Nordhessen-News mit weiterführenden links. Lesenswert vor allem deshalb, weil auch die Möglichkeit, einen solchen Konflikt mittels Mediation zu lösen, ausführlich dargestellt ist.
Ebenfalls in diesen Zusammenhang passt ein im Bonner General-Anzeiger erschienenes Interview mit der Familien- und Lebensberaterin Christa Lenders. Diese betont, dass Großeltern immer wichtiger werden.