Der Bundesgerichtshof hat jetzt zur Frage nach der Immunität eines deutschen Diplomaten Stellung genommen, der im Ausland – hier: Albanien – sich von seiner Ehefrau hatte scheiden lassen.
Es ging in dem Verfahren darum, ob die nach albanischem Recht in Tirana ausgesprochene Scheidung in Deutschland anerkannt werden kann oder nicht.
Der BGH hat sich in der Entscheidung, die hier auf den Seiten des Bundesgerichtshofs zum download bereitsteht, ausführlich mit den Voraussetzungen der Immunität von Diplomaten auseinandergesetzt.