Die größten Fehler…

TRENNUNG…

… oder Scheidung lösen oft heftige Gefühle wie Angst, Wut, Trauer, Hilflosigkeit und Enttäuschung aus.

Dennoch müssen in dieser schwierigen Phase viele sachliche Entscheidungen getroffen werden, die für die Zukunft jedes Partners bzw. Elternteils und jedes Kindes von weitreichender Bedeutung sind.

In dieser problembelasteten Situation erleben die Betroffenen im herkömmlichen juristischen Verfahren nicht selten eine Verschärfung ihrer Konflikte, der sie sich ohnmächtig ausgeliefert sehen.

Hinzu kommt, dass in einer solchen Ausnahmesituation die beteiligten Menschen den Regelungen des Verfahrensrechtes unterworfen sind, die gewissen Anforderungen auch an die Darlegungs- und Beweislast stellen.

In einer solchen Situation können den Beteiligten Fehler unterlaufen, die später im Verfahren nur schwerlich zu korrigieren sind.

Einkommen – Vermögen – Unterhaltsfragen

Wenn es ums Geld geht, dann sind Belege und sonstige Unterlagen von unschätzbarem Wert. Die Zurücklassung von Unterlagen stellt in der Regel einen nicht wieder gutzumachenden Fehler dar, wenn es darauf ankommt, Beweis antreten zu müssen.

Anfangsvermögen: Das Anfangsvermögen bei Eheschließung wird bei der Zugewinnausgleichsberechnung vom Endvermögen abgezogen. Wenn sich das Anfangsvermögen nicht nachweisen lässt, droht ein höherer Zugewinn.Auch alte entwertete Sparbücher sollte man niemals wegwerfen.

Schenkungen: Zuwendungen ins Vermögen: Solche Zuwendungen werden privilegiert in das Anfangsvermögen gerechnet. Größere Barbeträge sollten immer quittiert werden.

Konto: Kontenvollmachten müssen im Trennungsfalle unverzüglich widerrufen werden. Gemeinsame Konten sollten ausgeglichen und aufgelöst werden.

Passwörter, die der andere Ehegatte kennt, sollten unverzüglich geändert werden.

Im Unterhaltsprozess sollte die strafrechtliche Seite der Unterhaltspflichtverletzung nicht aus den Augen verloren werden.

Leichtfertige Aufgabe des Jobs wird unterhaltsrechtlich sanktioniert. Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes rechtzeitig Bewerbungsbemühungen entwickeln.

Erwerbsobliegenheiten und Erwerbsbemühungen müssen ernst genommen werden.

Elterliche Sorge – Kinder

Der schwerwiegendste Fehler ist es, die Kinder in den Ehekonflikt hineinzuziehen.

Regelfall ist die gemeinsame elterliche Sorge, die Trennung und Scheidung überdauern soll. Damit dies funktioniert ist eine zielgerichtete Kommunikation zwischen den Eltern unerlässlich.
Umgangsverweigerung als Mittel der ehelichen Auseinandersetzungen ist dem Kindeswohl in höchstem Maße abträglich.

Vereinbarungen

Vereinbarungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung wollen wohl überlegt sein. Auf jeden Fall sollten voreilige Verzichte vermieden werden. Eine Vereinbarung sollte auf alle Fälle der anwaltlichen Kontrolle unterzogen werden. Formvorschriften sind zu beachten. Es gibt keinen Gutglaubensschutz für formnichtige Vereinbarungen zwischen Ehegatten.

Der andere Ehegatte

Wenn die Ehe scheitert und das Vertrauen zum anderen Ehegatten gestört ist, sollte auch in finanzieller Hinsicht äußerste Vorsicht geboten sein

Und sonst –
die Familie und die neuen Partner

Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen mischen sich häufig neue Partner und/oder die Eltern ein – oftmals mit den besten Absichten.

Eine Trennung ist eine Angelegenheit zwischen erwachsenen Menschen, die in erster Linie nur diese beiden etwas angeht.

Beratung

Die Angebote der Jugendämter und Beratungsstellen sollten in Anspruch genommen werden.

Einen Infoflyer zum Thema habe ich hier zum download bereitgestellt: die größten Fehler bei Trennung und Scheidung

Unser Online-Angebot zum Familienrecht finden Sie hier.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Rechtsberatung unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900-1876000021 an.

Es werden 1,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom berechnet. Aus Mobilfunknetzen wird zum Teil vom Netzbetreiber ein Aufschlag berechnet. Der jeweilige Minutenpreis wird aber immer vor Gesprächsbeginn kostenlos angesagt.

Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

 

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: