Neues aus dem Unterhaltsrecht
Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung sogenannten Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert. Im Geschiedenenunterhaltsrecht gilt seitdem verstärkt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jedes Ehegatten, dem es gemäß § 1569 BGB n.F. obliegt, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, es sei denn, er ist hierzu außerstande. Durch den neu geschaffenen § 1578b BGB ist die Möglichkeit eröffnet worden, den nachehelichen Unterhalt im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten herabzusetzen und/oder zeitlich zu begrenzen. Des Weiteren ist die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, ihnen allen Unterhalt zu leisten (sogenannter Mangelfall), in § 1609 BGB neu festgelegt worden: Während den minderjährigen Kindern der erste Rang zugewiesen ist, sind geschiedene und nachfolgende Ehegatten im Rang grundsätzlich gleichgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom fünften 20. Januar 2011 Eine wegweisende Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt getroffen. Die Auswirkungen sowohl auf den geschiedenen Ehegatten wie auch auf eine zweite Familie des Unterhaltsverpflichteten sind immens.
Aus diesem Grunde widmet sich der kommende Informationsabend des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht ISUV/VDU e.V. den neuesten Entwicklungen im Unterhaltsrecht.
Dieser findet am Mittwoch, den 4. Mai 2011 um 19:30 Uhr im „Haus am Riedbaum“ (Soldatenheim) in Sigmaringen statt. Referent des Abends ist Fachanwalt für Familienrecht Roland Hoheisel-Gruler aus Sigmaringen. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Es besteht die Möglichkeit zur Diskussion.