Tierschutz contra Religionsfreiheit

Religiöse Gebote prallten im Landkreis Eichstätt auf westliche Vorstellungen von Tierschutz. Die Frage, ob für das muslimische Opferfest Lämmer geschächtet werden dürfen, beschäftigte jetzt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Es ist eine Frage des Glaubens: das Schächten von Lämmern zum muslimischen Opferfest. Bislang wurde dies jedoch verweigert. Laut einem Grundsatzurteil dürfen muslimische Metzger nun die Tiere unbetäubt ausbluten lassen.

Hier gibt es einen informativen Artikel in der Süddeutschen Zeitung.

 

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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