Wenn auf der Geschäftsreise im Hotelbett ein Unfall geschieht…

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Prozess in Australien, in dem eine Regierungsangestellte eine Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalles fordert.

Eine australische Regierungsangestellte verletzte sich beim Sex auf einer Dienstreise. Jetzt fordert sie von ihrem Arbeitgeber Entschädigung, doch der sagt, dass Geschlechtsverkehr nicht Teil der Dienstreise sei.

Das Gericht hat dem Vernehmen nach zu erkennen gegeben, dass es durchaus geneigt sei, der Argumentation der Klägerin zu folgen, da ein Unfall im Fitnessraum dort wohl noch als Arbeitsunfall gewertet werde.

Veröffentlicht von Roland Hoheisel-Gruler

Volljurist// Mediator // Dipl. Forstwirt (univ.)//Hochschullehrer

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