Keine Entschädigung für überqualifizierten Bewerber –
zu diesem Schluss kam das Arbeitsgericht in Frankfurt, wie die Schwäbische Zeitung berichtet. Denn auch wenn eine Stelle nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben ist, kommt es für den Entschädigungsanspruch nach Meinung des Gerichts darauf an, dass die Nichtberücksichtigung des Bewerbers auf dem Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz beruht.
Im entschiedenen Falle hatte der Bewerber – männlichen Geschlechts – sich zwar auf eine Stelle beworben, die AGG-widrig nur für Frauen ausgeschrieben worden war. Das Gesetz gibt einen Entschädigungsanspruch für solche Fälle, wenn eine Einschränkung wegen des Geschlechtes vorgenommen wird. Dies war hier zwar gegeben. Eine Diskriminierung lag aber trotzdem nicht vor, weil der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle überqualifiziert war. Auf die Frage des Geschlechts kam es daher nicht mehr an.