Ausführlich widmet sich dieZEIT ONLINE der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Das Gericht musste sich mit der Frage befassen, ob nach langer Krankheit die Urlaubsansprüche verfallen.
Das Gericht kam hierbei aufgrund des Wesens des Erholungsurlaubs zu dem Schluss, dass der Urlaub nach langer Krankheit zeitnah genommen werden muss, wenn der Anspruch nicht verfallen sollte.
„Urteil: Urlaubsansprüche verfallen nach langer Krankheit“: